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Frag einen Steuerberater zum Thema Doppelbesteuerung

In welchen Fällen kann es zu einer Doppelbesteuerung von Dividenden kommen?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich heiße Gerald Helbig und habe eine Frage zum Thema Doppelbesteuerung von Dividenden. Ich habe vor kurzem in ausländische Aktien investiert und habe nun Dividenden erhalten. Dabei ist mir aufgefallen, dass sowohl das ausländische Land als auch Deutschland Steuern auf diese Dividenden erheben. Ich mache mir Sorgen, dass ich möglicherweise doppelt besteuert werde und frage mich, in welchen Fällen es zu einer Doppelbesteuerung von Dividenden kommen kann.

Derzeit befindet sich mein Investmentportfolio hauptsächlich aus deutschen Aktien. Da ich jedoch mein Portfolio diversifizieren wollte, habe ich mich dazu entschieden, auch in ausländische Aktien zu investieren. Die Dividenden, die ich aus diesen ausländischen Aktien erhalten habe, haben mich auf das Thema Doppelbesteuerung aufmerksam gemacht. Ich möchte sicherstellen, dass ich nicht mehr Steuern zahle, als notwendig ist, und bin deshalb auf der Suche nach möglichen Lösungen, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Können Sie mir bitte erklären, in welchen Fällen es zu einer Doppelbesteuerung von Dividenden kommen kann und welche Maßnahmen ich ergreifen kann, um diese zu vermeiden? Ich würde mich sehr über Ihre Hilfe und Beratung zu diesem Thema freuen.

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen,
Gerald Helbig

Albrecht Schneider

Sehr geehrter Herr Helbig,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Doppelbesteuerung von Dividenden. Es ist verständlich, dass Sie besorgt sind, doppelt besteuert zu werden, wenn sowohl das ausländische Land als auch Deutschland Steuern auf die Dividenden erheben. In der Tat kann es in bestimmten Fällen zu einer Doppelbesteuerung kommen, wenn die Dividenden sowohl im Quellenland (ausländisches Land) als auch im Wohnsitzland (Deutschland) besteuert werden.

Eine Doppelbesteuerung von Dividenden kann auftreten, wenn das Quellenland das Recht hat, Quellensteuern auf die Dividenden zu erheben und das Wohnsitzland ebenfalls das Recht hat, Steuern auf diese Dividenden zu erheben. In diesem Fall könnten Sie tatsächlich doppelt besteuert werden. Es gibt jedoch verschiedene Maßnahmen, die Sie ergreifen können, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Eine Möglichkeit, eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, ist das Vorhandensein von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und dem jeweiligen ausländischen Land, in das Sie investiert haben. Diese Abkommen sehen in der Regel vor, dass die Quellensteuer, die im Ausland gezahlt wurde, auf die im Wohnsitzland geschuldete Steuer angerechnet wird. Auf diese Weise wird eine Doppelbesteuerung vermieden.

Ein weiterer Ansatz zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung könnte die Inanspruchnahme von Freistellungsmethoden sein, die in einigen Fällen zur Anwendung kommen können. In Deutschland sind beispielsweise die §§ 8b und 8c Körperschaftsteuergesetz (KStG) relevant. Hierbei wird die inländische Steuerlast auf Dividendeneinkünfte reduziert oder ganz vermieden.

Es ist wichtig, dass Sie sich mit einem erfahrenen Steuerberater oder Steuerexperten in Verbindung setzen, um Ihre spezifische Situation zu analysieren und die besten Maßnahmen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung zu ermitteln. Jeder Fall ist individuell und erfordert eine genaue Prüfung der steuerlichen Gegebenheiten.

Ich hoffe, dass diese Informationen Ihnen weiterhelfen und Sie in Ihrer Entscheidungsfindung unterstützen. Wenn Sie weitere Fragen haben oder eine detailliertere Beratung wünschen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Albrecht Schneider
Steuerberater

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Experte für Doppelbesteuerung

Albrecht Schneider