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Frag einen Steuerberater zum Thema Doppelbesteuerung

Welche Länder haben ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich heiße Jessica Kessler und arbeite als freiberufliche Übersetzerin. In letzter Zeit habe ich vermehrt Aufträge aus dem Ausland erhalten und bin deshalb besorgt über mögliche Doppelbesteuerungen. Ich bin mir nicht sicher, welche Länder ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland haben und wie diese Abkommen mir helfen können, Steuern zu vermeiden.

Zurzeit zahle ich bereits Steuern in Deutschland, da ich hier meinen Wohnsitz habe. Wenn ich aber Einkünfte aus dem Ausland erziele, bin ich besorgt, dass ich dort auch Steuern zahlen muss und somit doppelt besteuert werde. Das würde meine finanzielle Situation stark belasten und ich möchte unbedingt vermeiden, dass mir das passiert.

Deshalb wende ich mich an Sie, um mehr Informationen darüber zu erhalten, welche Länder mit Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen haben. Gibt es bestimmte Kriterien, die erfüllt sein müssen, damit das Abkommen greift? Und wie kann ich sicherstellen, dass ich nicht doppelt besteuert werde, wenn ich Einkünfte aus dem Ausland erziele?

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir weiterhelfen könnten und mir mögliche Lösungen aufzeigen, um dieses Problem zu umgehen. Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung und bin gespannt darauf, wie Sie mir in dieser Angelegenheit helfen können.

Mit freundlichen Grüßen,
Jessica Kessler

Guido Hoffmann

Sehr geehrte Frau Kessler,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Doppelbesteuerung als freiberufliche Übersetzerin, die vermehrt Aufträge aus dem Ausland erhält. Es ist verständlich, dass Sie besorgt über mögliche Doppelbesteuerungen sind, da dies Ihre finanzielle Situation stark belasten könnte. Ich werde Ihnen daher gerne mehr Informationen zu diesem Thema geben und Ihnen mögliche Lösungen aufzeigen, um dieses Problem zu umgehen.

Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass Deutschland mit vielen Ländern sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat. Diese Abkommen dienen dazu, die Doppelbesteuerung von Einkünften zu vermeiden, die sowohl im Wohnsitzland als auch im Quellenland besteuert werden könnten. Diese Abkommen regeln unter anderem, welches Land das Besteuerungsrecht für bestimmte Einkünfte hat und wie eine Anrechnung oder Befreiung von Steuern erfolgen kann.

Die genauen Bestimmungen eines Doppelbesteuerungsabkommens können je nach Land variieren, jedoch gibt es generell einige Kriterien, die erfüllt sein müssen, damit das Abkommen greift. Zum einen ist es wichtig, dass Sie nachweisen können, dass Sie steuerlich in Deutschland ansässig sind. Dies bedeutet, dass Ihr Lebensmittelpunkt oder Ihr gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland liegt. Zudem müssen Ihre Einkünfte in dem anderen Land, aus dem Sie Aufträge erhalten, dort besteuert werden.

Um sicherzustellen, dass Sie nicht doppelt besteuert werden, sollten Sie in erster Linie darauf achten, dass Sie alle relevanten Steuererklärungen sowohl in Deutschland als auch im Ausland abgeben und die jeweiligen Steuern ordnungsgemäß entrichten. Zudem sollten Sie prüfen, ob es ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und dem jeweiligen Land gibt, aus dem Sie Einkünfte erzielen.

Sollte es ein Doppelbesteuerungsabkommen geben, können Sie von den Bestimmungen dieses Abkommens profitieren. In der Regel wird eine Doppelbesteuerung entweder durch Anrechnung der im Ausland gezahlten Steuern auf die deutsche Steuer oder durch Steuerbefreiung vermieden. Sie sollten sich hierbei jedoch auch an einen Steuerberater wenden, der Sie bei der korrekten Umsetzung unterstützen kann.

Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter und Sie können so mögliche Probleme mit der Doppelbesteuerung vermeiden. Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Guido Hoffmann

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Experte für Doppelbesteuerung

Guido Hoffmann