Wegzugssteuer auch auf bestehende Unternehmensvermögen?
August 24, 2021 | 30,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Ich plane in Dänmark ein Grundstück zu kaufen um dort Immobilien für Vermietung zu errichten. Ich werde dann auch in Dänemark leben (Erstwohnsitz). Zur Zeit betreibe ich eine Immobilie (Hotelgewerbe). Würde im Fall des Wegzugs schon die Steuer auf mein bestehendes Gewerbe als Wegzugssteuer anfallen? Ich habe ca. 1 Jahr beide Standorts in der Übergangsfrist, verkaufe also mein Hotel erst zu einem späteren Zeitpunkt.
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Anfrage bei frag-einen.com, zu der ich Ihnen gerne folgende Auskunft erteilen möchte.
Sie spielen hier wahrscheinlich auf den § 6 Außensteuergesetz (AStG) an. Hierin ist geregelt, dass bei Wegfall der unbeschränkten Steuerpflicht (z.B. durch Wegzug) Anteile an Kapitalgesellschaften nach § 17 EStG (Mindestbeteiligung 1%) mit dem gemeinen Wert anzusetzen sind, so dass es zu einer Besteuerung der stillen Reserven kommt.
Sofern Sie also ein Einzelunternehmen führen betrifft Sie der § 6 AStG nicht, da hier wie gesagt nur Anteile an Kapitalgesellschaften betroffen sind. Mit Ihren Einkünften aus Gewerbebetrieb sind Sie aufgrund des DBA ohnehin in Deutschland steuerpflichtig (dann beschränkte Steuerpflicht, weil Sie keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben). Auch der Veräußerungsgewinn aus dem Hotelverkauf würde dann erst bei Verkauf anfallen und in Deutschland besteuert werden.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
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