Job in Schweiz - verheiratet - Familie bleibt in D - Möglichkeiten zur Vermeidung Einkommenssteuer in D
Juli 12, 2014 | 40,00 EUR | beantwortet von StB Patrick Färber
Überlege gerade eine Stelle in der Schweiz anzutreten die besonders interessant wird wenn ausschließlich das Schweizer Steuerrecht angewendet werden kann.
Bin verheiratet, meine Frau mit Tochter werden weiterhin in meinem Haus in Deutschland wohnen. Das Haus habe ich in die Ehe eingebracht und formell mein eigener Besitz..
Die Firma hat Ihren Hauptsitz in St. Gallen (300km vom Haus in D), dort werde ich eine eigene Wohnung mieten und ca. jedes zweite Wochenende nach Deutschland fahren oder von meiner Familie besucht. Ich werde wesentlich weniger als 90 Tage/Jahr in Deutschland sein. Habe derzeit Lohnsteuerklasse 3 meine Frau mit kleinem EInkommen die Klasse 5. Falls nötig werde ich meinen Wohnsitz in Deuschland abmelden.
Welche Voraussetzungen sind notwendig um keine Einkommenssteuer in Deutschland mehr zu bezahlen bzw. ist dies beim Finanzamt problemlos umzusetzen ?
Welche Probleme können entstehen wenn ich mich in Deutschland abmelde (Bankkonto, Rentenversicherung etc ?)
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage kann ich auf Basis Ihres Einsatzes wie folgt beantworten:
Wenn das Haus in DE 300 km von Ihrem Arbeitsort in der Schweiz entfernt ist, dann sind Sie KEIN Grenzgänger, sondern aus Schweizer Sicht sog. internationaler Wochenaufenthalter.
Sie werden in der Schweiz (voll) quellenbesteuert, sofern Sie Ihre Arbeit dort physisch immer ausführen. Wenn Sie z.B. Dienstreisen in Drittländer oder nach Deutschland hätten, würden diese anteilig in Deutschland besteuert.
Ihre Frau bleibt in DE steuerpflichtig und Sie selbst aber auch! Sie müssen dann Ihre Schweizer Einkünfte in DE trotzdem erklären, (Anlage N-AUS), diese werden in DE aber freigestellt mit dem sog. \"Progressionsvorbehalt\". (die schweizer Einkünfte nur erhöhen den STEUERSATZ für die übrigen Einkünfte in DE, was unproblematisch ist, wenn Sie selbst keine weiteren Einkünfte in DE haben). Sie können dann prüfen , ob die getrennte Veranlagung günstiger ist, damit der Progressionsvorbehalt nicht die deutschen Einkünfte (Ihrer Frau) \"infiziert\".
Sie dürfen nur Ihre Familie nicht weniger als 90 km bzw. 110 km von Ihrem Schweizer Arbeitsort \"platzieren\", dann wären Sie \"Grenzgänger\" und müssten die einkünfte voll in DE versteuern.
Sie müssen sich also nicht in DE abmelden, um das Ergebnis zu erzielen, die schweizer Einkünfte in CH zu versteuern, wenn die Angabe 300 km stimmt.
Viele Grüße
Patrick Färber
StB
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