Rentenbesteuerung als Schweizer in Deutschland
März 12, 2015 | 40,00 EUR | beantwortet von StB Patrick Färber
Ich bezog in der Schweiz eine IV-Rente ab 2007, die sich 2014 in eine AHV-Rente umgewandelt hat. Zusätzlich bekomme ich seit 2007 die Pensionskassengelder meines Arbeitgebers. Wieviele Steuern müsste ich bezahlen, wenn ich mich in Deutschland anmelde?
AHV-IV: Fr. 28200.-- pro Jahr.
Pensionskasse Basel-Stadt: Fr. 58654.80 pro Jahr.
Ich zahle selbst Fr. 8396.40 Krankenkasse/Unfallversicherung. Haftpflichversicherung: Fr. 100.--.
Was ist mit dem Vermögen?
Behält die Schweiz Quellensteuer ein?
Wird der Beginn meiner Rente nun 2007 0der 2014 sein? Es ist die gleiche Rente und der gleiche Betrag, nur zuerst IV, dann AHV.
Was für Abzüge sind in Deutschland noch zulässig?
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage kann ich wie folgt beantworten:
Wenn Sie in Deutschland einen Wohnsitz begründen, werden Sie mit Ihrem gesamten Welteinkommen steuerpflichtig.
Im Bezug auf die von Ihnen genannten Einkunfsquellen gilt nach dem DBA Folgendes:
Gesetzliche Renten werden im Wohnsitzstaat besteuert, d.h. in Deutschland. Hier findet von Seiten der Schweiz kein Quellensteuerabzug ab.
Bei Pensionskassen-Renten erfolgt die Besteuerung auch in DE, es kommt aber darauf an: Sie erwähnen hier die Pensionskasse Basel-Stadt. Waren Sie dort in einem öffentlich-rechlichem Dienstverhältnis? Dann würde nämlich das sog. Kassenstaatsprinzip greifen, d.h. die Schweiz würde AUSSCHLIESSLICH weiterhin besteuern, Deutschland darf nicht besteuern.
Sollte das \"Kassenstaatsprinzip\" nicht greifen (=private Pensionskasse), so behält die Schweiz nach Art. 95 DGB eine Quellensteuer von 1% auf die Bruttoeinkünfte ein. Insofern liegt eine definitive Doppelbesteuerung vor, da diese nicht anrechenbar oder abzugsfähig ist. Konsultieren Sie aber diesbezüglich zur Sicherheit einen Steuerberater in der Schweiz.
Ich gehe im Folgenden davon aus, dass die Pension Basel-Stadt in CH besteuert wird.
Für die Höhe der Besteuerung (der je in DE steuerpflichtigen) Renten kommt es auf das Jahr des Rentenbeginns an, d.h. hier 2007. Ganz grob geht das so:
Von CHF 28.800 sind dann CHF 13.824 steuerfrei =48%), steuerpflichtig sind somit 54% der Rente, d.h. 14.976,00 CHF. Bei Rentenerhöhungen bleibt es immer beim steuerfreien Anteil von 48%, d.h. zukünftige Rentenerhöhungen sind steuerpflichtig.
Bei einem aktuellen Wechselkurs von rd. EUR 0,94 sind das rd. EUR 14.000,00 p.a.
Als unbeschränkt Steuerpflichtiger können Sie Krankenkassenbeiträge voll abziehen, sofern Sie das \"Basisniveau\" absichern (=Grundsicherung), darüber hinaus nur eingeschränkt. Haftpflichtversicherungen wirken sich je nach Einzelfall nicht aus.
Sie müssen bei Wohnsitznahme in DE aber beachten, dass Sie in DE gesetzlich verpflichtet sind, sich privat oder gesetzlich krankenzuversichern. Alternativ müssen Sie einen gesetzlich genauer definierten Mindestschutz im Ausland nachweisen, um sich zu \"exkulpieren\".
Nur als Hinweis: Aus meiner beruflichen Praxis kenne ich Fälle, in den Schweizer Pensionäre sich neuerdings in Deutschland in Alters- oder Pflegeeinrichtungen niederlassen. Hier wird die krankenversicherungsrechtliche Thematik genau geprüft.
Eine exakte Steuerberechnung lässt sich auf Basis Ihrer Angaben nicht machen, ganz grob könnte man überschlagen:
- Rente EUR 14.000 (Wechselkursänderungen wirken sich aus!)
- Krankenversicherung: willkürliche Annahme, daß ca. 50% Ihres genannten Betrags für KV/UV für Basisabsicherung ist = rd. EUR 4.000
- zu versteuerndes Einkommen rd. EUR 10.000 (vorbehaltlich weiterer Abzüge)
- Steuer (Einzelperson, nicht verheiratet): rd. EUR 260,00
Ich empfehle Ihnen, vor einer solchen Entscheidung die genaue Steuerlast in DE durch einen Steuerberater auf Basis vollständiger Unterlagen berechnen zu lassen. Meine Ausführungen basieren auf den von Ihnen gemachten Angaben und sollen eine Orientierung liefern. Fehlende Sachverhaltsangaben können die Lösung komplett verändern.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Färber
Steuerberater
post@richtig-gegensteuern.de
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