Festanstellung und freiberuflich in zwei verschiedenen Ländern
April 4, 2013 | 25,00 EUR | beantwortet von Dr. Yanqiong Bolik
1. Wohnsitz in Deutschland, Festanstellung in UK (Gehalt versteuert in UK), plus freiberufliche Tätigkeit in Deutschland.
- Muss ich mein bereits versteuertes Einkommen in D nochmal angeben? Und falls ja, kann ich alle Unkosten, die durch die Tätigkeit im Ausland entstehen geltend machen (Reise, Zweitwohnung, ect).
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.
Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können. Bitte beachten Sie, dass dies eine individuelle vollumfängliche Beratung jedoch nicht ersetzen kann.
Da Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben, müsen Ihre ausländischen Einkünfte bei der deutschen Einkommensteuererklärung angegeben werden.
Die abzugsfähigen Werbungskosten (Aufwendungen, die wirtschaftlich mit der Erzielung der ausländischen Einkünfte zusammenstehen) können bei der Ermittlung der ausländischen Einkünfte abgezogen werden.
Ich hoffe, dass ich Ihnen behilflich sein konnte.
Besteht noch Unklarheit, verwenden Sie bitte gern die Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Yanqiong Bolik
Steuerberaterin
Bildstöckle 6, 70567 Stuttgart
Tel: +49 (0)711 / 2132 1815
Email: steuer@zdbz.de
www.steuerberatung.zdbz.de
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