Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Doppelbesteuerung

Besteuereung nach Trennung und Rückzug nach Deutschand aus den VAE

Wir wohnen seit einigen Jahren in den Vereinigten Arabischen Emiraten.
Meine Frau möchte sich von mir trennen und mit den Kindern zurück nach Deutschland ziehen.
Ich werde weiterhin hier arbeiten da ich einen lokalen Arbeitsvertrag habe.
Meine Kinder möchte ich mehrmals im Jahr besuchen.

Wie wirkt sich unsere Trennung und der Rückzug meiner Frau und den Kindern auf mich steuerlich aus?
Was muss man beachten damit die deutschen Steuerbehörden diese Trennung auch als solche anerkennen, bzw welche Anträge oder Meldungen muss ich machen?

Wirtschaftsprüfer André Hintz

Sehr geehrter Fragensteller,

Ihre Frage möchte ich gerne im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes zusammen mit den Regeln des Online Portals beantworten. Meine Antwort bezieht sich auf den von Ihnen dargestellten Sachverhalt und rein auf die steuerlichen Auswirkungen.

Ihre Einkünfte werden weiterhin von in den Vereinigten Arabischen Emiraten versteuert, da Sie dort Ihren Wohnsitz und Ihren Lebensmittelpunkt haben. Eine Steuerpflicht in Deutschland besteht grundsätzlich nicht.

Ihre Frau wird mit dem Umzug nach Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. Sie hat alle Ihre Einkünfte ab diesen Zeitpunkt in Deutschland zu versteuern.

Etwaige Unterhaltsleistungen von Ihrer Seite an Ihre Frau werden in Deutschland nur besteuert, wenn Sie diese Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben gelten machen. Da Sie jedoch keine Steuererklärung in Deutschland abgeben (somit keine Sonderausgaben geltend machen), werden die Unterhaltsleistungen bei Ihrer Frau nicht besteuert.

Möchte Ihre Frau eine selbständige und nicht-selbständige Arbeit aufnehmen, ist es erforderlich, dass Sie bei Ihrem lokalem Finanzamt eine Steuernummer beantragt.

Für Fragen und weiterer Hilfe stehe ich Ihnen per Email gerne zur Verfügung.

Ich hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen behilflich gewesen zu sein und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

André Hintz
Steuerberater

Steuerberatung@andrehintz.de

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