Kann ich die Doppelbesteuerung für meine Kapitalerträge im Ausland vermeiden?
März 24, 2024 | 110,00 EUR | beantwortet von Yvonne Schreiber
Sehr geehrter Steuerberater,
ich heiße Christine Altmayer und arbeite derzeit im Ausland. Ich habe dort Kapitalanlagen, aus denen ich regelmäßig Erträge erziele. Nun steht meine Rückkehr nach Deutschland bevor und ich mache mir Sorgen über eine mögliche Doppelbesteuerung meiner Kapitalerträge.
Derzeit zahle ich bereits Steuern im Land meines Aufenthalts, jedoch bin ich mir unsicher, ob ich bei meiner Rückkehr nach Deutschland erneut Steuern auf die gleichen Erträge zahlen muss. Ich möchte gerne wissen, ob es Möglichkeiten gibt, die Doppelbesteuerung zu vermeiden und wie ich am besten vorgehen sollte, um meine steuerliche Situation optimal zu gestalten.
Ich habe bereits einige Recherchen angestellt, jedoch bin ich mir unsicher, welche Schritte ich konkret unternehmen sollte. Ich möchte vermeiden, dass ich am Ende mehr Steuern zahlen muss, als eigentlich erforderlich ist. Daher wäre ich Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir Ihre Expertise zur Verfügung stellen könnten und mir mögliche Lösungsansätze aufzeigen würden.
Können Sie mir bitte erklären, welche Möglichkeiten es gibt, um die Doppelbesteuerung meiner Kapitalerträge zu vermeiden und welche Schritte ich konkret unternehmen sollte, um meine steuerliche Situation optimal zu gestalten?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen,
Christine Altmayer
Sehr geehrte Frau Altmayer,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Doppelbesteuerung Ihrer Kapitalerträge bei Ihrer Rückkehr nach Deutschland. Als Steuerberater mit Spezialisierung auf dieses Thema kann ich Ihnen gerne weiterhelfen und Ihnen mögliche Lösungsansätze aufzeigen.
Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass die Doppelbesteuerung von Kapitalerträgen zwischen verschiedenen Ländern ein häufiges Problem ist, da jedes Land sein eigenes Steuersystem hat und es oft zu Überschneidungen kommt. Glücklicherweise gibt es jedoch verschiedene Möglichkeiten, um die Doppelbesteuerung zu vermeiden oder zumindest zu minimieren.
Eine Möglichkeit zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ist das Vorliegen eines Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zwischen Deutschland und dem Land Ihres Aufenthalts. In einem DBA wird geregelt, welches Land das Besteuerungsrecht für bestimmte Einkünfte hat und wie eine Doppelbesteuerung vermieden werden kann. Es ist daher ratsam, zu prüfen, ob ein solches Abkommen zwischen den beiden Ländern besteht und ob es für Ihre spezielle Situation relevant ist.
Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Klärung Ihres steuerlichen Wohnsitzes. Wenn Sie nach Deutschland zurückkehren, werden Sie hier Ihren steuerlichen Wohnsitz haben und unterliegen somit dem deutschen Steuersystem. Es ist wichtig, Ihre Kapitalerträge und Einkünfte ordnungsgemäß in Ihrer Steuererklärung anzugeben, um eine korrekte Besteuerung sicherzustellen.
Des Weiteren sollten Sie prüfen, ob in Ihrem Fall die Anrechnungsmethode oder die Befreiungsmethode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung geeignet ist. Bei der Anrechnungsmethode werden die im Ausland gezahlten Steuern auf die in Deutschland geschuldeten Steuern angerechnet, während bei der Befreiungsmethode die im Ausland gezahlten Steuern nicht angerechnet, sondern die Einkünfte von der deutschen Besteuerung befreit werden.
Es ist ratsam, sich frühzeitig mit einem Steuerberater in Verbindung zu setzen, um Ihre individuelle Situation zu besprechen und die besten Lösungsansätze für die Vermeidung der Doppelbesteuerung zu erarbeiten. Durch eine sorgfältige Planung und Beratung können Sie sicherstellen, dass Sie nicht mehr Steuern zahlen müssen, als erforderlich ist.
Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Yvonne Schreiber, Steuerberaterin
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?