Steuerbefreiung für Pensionisten
Januar 6, 2013 | 25,00 EUR | beantwortet von Michael Herrmann
Sehr geehrte Damen und Herren,
Die Artikel 17 und 18 des Gesetzes zum Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der BRD und Ungarn, sind kreuzweise miteiander verbunden und für mich als Laien unverständlich.
Ich bin pensionierter deutscher Beamter und lebe ganzjährig in Ungarn. Muß ich nun für meine deutsche Pension Einkommenssteuer bezahlen, oder bin ich davon freigestellt?
mit freundlichen Grüßen
Friedrich Preis
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Nach dem neuen Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Ungarn vom 30. November 2011, das zum ersten 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist, sind alle deutschen Pensionen als Ruhegehälter in Deutschland zu versteuern. Dies gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit und des Wohnsitzes des Steuerpflichtigen.
Die Kreuzverweise in den Artikeln 17 und 18 des Doppelbesteuerungsabkommens beruhen darauf, dass für Renten und andere Vergütungen ein Bestandsschutz gilt. Rentner die vor Abschluss des Abkommens bereits in Ungarn ansässig waren, fallen nicht unter die neu geregelte Steuerpflicht. Dies gilt jedoch nur für Bezüge aus der deutschen Sozialversicherung, nicht für Beamtenpensionen.
Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben im Rahmen Ihres Einsatzes und dieser Erstberatung einen ausreichenden Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Michael Herrmann
Dipl.-Finanzwirt (FH)
Steuerberater
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