Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Abfindung

Zeitpunkt der Auszahlung

Steuerklasse 4, Zusammenveranlagung. Gesamtbetrag der Einkünfte: 88.391,--

Es soll eine Abfindung von EUR 111.375,-- geben, davon gehen 30.000,-- in betriebliche Altersvorsorge, sodass EUR 81.375,-- noch als Abfindung übrig sind.

Ich war 2009 durchgehend beschäftigt. Ich kann den Zeitpunkt der Abfindung wählen. Ab Januar 2010 bin ich arbeitslos.

Ist es für mich besser die Abfindung 2009 noch im Dezember zu erhalten oder erst im Januar 2010?

Wie hoch ist die netto Ersparnis?

Irmingard Huber-Stempfel

Sehr geehrter Fragesteller,
im deutschen Steuerrecht gilt die Steuerprogression, d.h. mit steigendem Einkommen steigt die Steuerbelastung. Somit ist prinzipiell eine Auszahlung im Januar 2010 günstiger. Nach der Rechtsprechung des BFH erfolgt die Besteuerung der Abfindung an dem Zeitpunkt, an dem das Arbeitsverhältnis zivilrechtlich beendet ist. Mit dem Wirksamwerden der Auflösung des Arbeitsverhältnisses endet das Recht des Arbeitnehmers auf Entlohnung, so dass darüber hinaus gezahlte Beträge keine Abgeltung breits vertraglich erlangter Ansprüche sein kann. Zusammengefasst, wenn das Arbeitsverhältnis erst im Januar 2010 endet und dann eine Abfindung gezahlt wird, wird diese im Jahr 2010 besteuert. Wenn Ihre Annahme stimmt, dass Sie im Jahr 2010 keine Einkünfte in nennenswerter Höhe erzielen, ist die Verschiebung nach 2010 günstiger. Allerdings wirdt auch der Bezug von Arbeitslosengeld wegen des Progressionsvorbehaltes besteuert, so dass eine Berechnung ehr schwierig ist. Ich empfehle Ihnen, mit dem genauen Zahlenmaterial zu einem Steuerberater zu gehen und sich die steuerliche Auswirkung berechnen zu lassen.
Meine Auskunft erfolgt im Rahmen der Erstberatung auf der Grundlage des geschilderten Sachverhaltes.
Mit freundlichen Grüssen

I. Huber-Stempfel
- Steuerberaterin und Rechtsanwältin

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Experte für Abfindung

Irmingard Huber-Stempfel