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Frag einen Steuerberater zum Thema Abfindung

Weiterbildungskosten von Steuer absetzen

Mein Arbeitsgeber hat mir einen Auflösungsvertrag angeboten. Das Angestelltenverhältnis würde zum 31.1.2010 enden. Ich plane die Zeit der Freistellung (ca. ab 1.10.) für eine berufliche Weiterbildung zu nutzen. Die Weiterbildung kostet 6000 €) Ist es für mich finanziell güsntiger die Weiterbildung selbst zu bezahlen und dann als Werbungskosten von der Steuer abzusetzen oder wäre es geschickter, mit meinem Arbeitgeber zu verhandeln, dass dieser die Schulung bezahlt (und die Abfindung dann um die entsprechende Summe reduziert)?

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Wenn Ihnen Ihr Noch-Arbeitgeber diese Kosten bezahlt und Sie diese auch nicht zurückzahlen müssen, dann sollten Sie das Angebot annehmen und sich diese Fortbildung durch den Arbeitgeber bezahlen lassen, denn Sie bekommen dann tatsächlich 100% der Kosten erstattet und zwar durch den Arbeitgeber. Wenn Werbungskosten im Rahmen der Fortbildung vorliegen, dann können Sie diese zwar 100-prozentig abziehen, die Steuerersparnis ist von der Höhe Ihrer persönlichen Einkünfte abhängig. Haben Sie beispielsweise einen Steuersatz von 30%, dann führen 6.000€ zu einer Steuerersparnis von rd. 2.000€, d.h. tatsächlich haben Sie 4.000€ aufgewendet. Zahlt Ihr Arbeitgeber diese Kosten voll und ganz, dann entsteht Ihnen überhaupt kein Aufwand.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steuerberater

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Experte für Abfindung

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Leonberg, Württ

Seit ca. 46 Jahren im Steuerrecht tätig, davon seit 1981 selbständig als Steuerberater. Ich berate Arbeitnehmer, Unternehmer und Unternehmen sowie Privatpersonen. Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die bundesweite Vertretung von Steuerpflichtigen vor den Straf-und Bußgeldstellen der Finanzämter einschl. der Steuerfahndung, wenn ein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden ist. Desweiteren vertrete ich Steuerpflichtige im Rahmen von Rechtsbehelfsverfahren vor den Finanzämtern und führe Klageverfahren vor allen deutschen Finanzgerichten einschl. des Bundesfinanzhofesfinanzhofs zur Durchsetzung Ihrer Rechte durch.

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