Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Abfindung

Steuerklassenwechsel

Ich werde zum 31.12.13 mein Arbeitsverhältnis mittels Aufhebungsvertrag/Abfindung beenden. Die Abfindung in Höhe von rd. 190.000,00 EUR wird im Januar 2014 ausbezahlt. Ich werde die Fünftelungregelung in Anspruch nehmen. Bei der Arbeitsagentur bin ich ab 1.1.2014 bereits als arbeitssuchend gemeldet. Arbeitslosengeld werde ich voraussichtlich (Verhängung einer Ruhezeit, da die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde) voraussichtlich ab 08.2014 erhalten. Aufgrund meines Alters (58 Jahre) ist die Wahrscheinlichkeit, einen neuen Job anzutreten, sehr gering. Derzeit bin ich in Steuerklasse 1. Nun wurde ich von meinem Arbeitgeber auf die Möglichkeit eines Steuerklassenwechsels von Klasse I in Klasse VI hingewiesen. Was ist für mich günstiger? Die Steuerklasse I behalten oder wwechseln in VI?

StB Patrick Färber

Sehr geehrter Fragesteller,

zur Beantwortung der Frage muss ich eine Verständnis-Rückfrage stellen:

Aus welchem Grund genau empfiehlt Ihr Arbeitgeber einen Steuerklassenwechsel in die Steuerklasse VI, bei der die Abzüge tendenziell höher sind als in Steuerklasse I?

Vielen Dank für eine kurze Rückmeldung

Mit freundlichen Grüßen

P. Färber

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StB Patrick Färber