Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Abfindung

Steuerklassenwahl im Jahr der Auszahlung

Kann meine Abfindung im Januar 2014 von 350 000 Euro nach Fünftel Regelung gem .Steuerklasse 1 durch Heirat mit Steuerklasse 3 getauscht werden und wann wird die ca 35000 Euro zurückerstattet ! Lg

Ralph J. Schnaars



sehr geehrter Fragesteller,


wenn ich Sie richtig verstehe, haben Sie im Januar 2014
eine Abfindung erhalten und überlegen zu heiraten.

Hierzu sei nebenbei nur bemerkt, dass ein Ehevertrag
nicht nur steuerliche Vorteile haben kann.

Aber,
sofern Sie noch in diesem Jahr heiraten (also spätestens
am 31.12.2014) können Sie alle Vorteile einer
Zusammenveranlagung und vom Splittingtarif
für alle Einkünfte des Jahres 2014 nutzen.

Speziell in Ihrem Fall wäre eine Heirat für dieses
Steuerjahr sehr empfehlenswert, da durch den
Splittingtarif auch speziell die besonderen Einkünfte
günstiger besteuert werden würden.

Die Verrechnung der gezahlten Lohnsteuern und die
Erstattung von zuviel gezahlten Steuern aufgrund der
Abfindung ist allerdings erst im Rahmen der
Einkommensteuer-Veranlagung für 2014 möglich.

Das beste Vorgehen wäre also
1) Heiratsantrag
2) Heirat – bis spätestens 31.12.2014
3) Abgabe der Einkommensteuererklärung
für 2014 am 02.01.2015 am besten persönlich
im Finanzamt

Dann haben Sie alles getan, um schnell zu der Erstattung
der zuviel gezahlten Steuern zu kommen. Die Bearbeitungszeit
für die Steuererklärung bei Ihrem Finanzamt kann ich
allerdings nicht vorhersagen, da diese von Finanzamt
zu Finanzamt doch sehr unterschiedlich ausfällt.


Ich hoffe, ich konnte Ihnen bei Ihren Überlegungen helfen


mit freundlichem Gruß

Ralph J. Schnaars

STWB Steuerberatungsgesellschaft mbH
Direktkontakt +49 (0)171 525 20 42
Email mail @ stwb-steuer.de


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Ralph J. Schnaars

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