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Frag einen Steuerberater zum Thema Abfindung

Abfindung nach Elternzeit

Guten Tag,

mein Arbeitgeber spart aus wirtschaftlichen Gründen Personal ein und so möchte er mich nach meiner Elternzeit nicht mehr beschäftigen. Ich habe in der Elternzeit nicht gearbeitet- insgesamt zwei Jahre nicht. Ab heute habe ich allerdings eine neue Beschäftigung- für den Rest des Jahres als geringfügig Beschäftigte.
Ich bin alleinerziehend und somit in Steuerklasse Eins.
Meien Frage ist nun, wenn ich eine Abfindung bekomme in Höhe von ca. 40 000 Euro- welche Abzüge muss ich hier rechnen? Verbessert sich das Netto-Ergebnis, wenn die Abfindungszahlung zur Hälfte in 2009 und 2010 gezaht werden würde. Oder ist das wegen der fünftel Regelung im Prinzip egal?

Vielen Dank für eine Antwort!
Freundliche Grüße

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grnd Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Wenn Sie keine weiteren Einkünfte haben -auch solche nicht,die steuerfrei sind aber dem Progressionsvorbehalt unterliegen- dann ergibt sich folgender Auszahlungsbetrag ohne Berücksichtigung einer Kirchensteuer:

Mit Fünftelregelung Auszahlung 40.000 Euro
Ohne Fünftelregelung 32.328 Euro

Die Fünftelregelung erhalten Sie dann, wenn eine Zusammenballung von Einkünften vorliegt (was ich nicht beurteilen kann)und die Abfindung in EINEM Kalenderjahr zufließt.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steuerberater

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Experte für Abfindung

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Leonberg, Württ

Seit ca. 46 Jahren im Steuerrecht tätig, davon seit 1981 selbständig als Steuerberater. Ich berate Arbeitnehmer, Unternehmer und Unternehmen sowie Privatpersonen. Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die bundesweite Vertretung von Steuerpflichtigen vor den Straf-und Bußgeldstellen der Finanzämter einschl. der Steuerfahndung, wenn ein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden ist. Desweiteren vertrete ich Steuerpflichtige im Rahmen von Rechtsbehelfsverfahren vor den Finanzämtern und führe Klageverfahren vor allen deutschen Finanzgerichten einschl. des Bundesfinanzhofesfinanzhofs zur Durchsetzung Ihrer Rechte durch.

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