Wie gehe ich vor, wenn meine Reisebuchung storniert wurde, aber keine Rückerstattung erfolgt?
August 6, 2022 | 55,00 EUR | beantwortet von Simon Büchner
Sehr geehrte Rechtsanwältin,
ich heiße Paul Ehrenbreit und habe ein Problem mit einer stornierten Reisebuchung, für die ich bisher keine Rückerstattung erhalten habe. Ich habe im letzten Monat eine Reise über ein Online-Reiseportal gebucht, die aufgrund der aktuellen COVID-19-Pandemie abgesagt wurde. Nachdem ich die Stornierung der Buchung beantragt habe, wurde mir mitgeteilt, dass keine Rückerstattung möglich sei und mir lediglich ein Gutschein für eine zukünftige Buchung angeboten wurde.
Diese Situation bereitet mir große Sorgen, da ich die Reisekosten dringend benötige und nicht bereit bin, einen Gutschein anzunehmen, den ich möglicherweise nie einlösen kann. Ich fühle mich im Nachteil, da ich durch die Absage der Reise und die fehlende Rückerstattung finanzielle Einbußen erleide, für die ich nicht verantwortlich bin.
Meine Frage an Sie als Rechtsanwältin ist daher: Wie gehe ich am besten vor, um eine Rückerstattung für meine stornierte Reisebuchung zu erhalten? Gibt es rechtliche Schritte, die ich einleiten kann, um mein Geld zurückzubekommen? Welche Möglichkeiten stehen mir zur Verfügung, um mein Anliegen erfolgreich durchzusetzen?
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung und Beratung in dieser Angelegenheit.
Mit freundlichen Grüßen,
Paul Ehrenbreit
Sehr geehrter Herr Ehrenbreit,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich Ihrer stornierten Reisebuchung und der fehlenden Rückerstattung. Die aktuelle Situation im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie hat zu vielen Reiseabsagen geführt und Verbraucher wie Sie sind in solchen Fällen oft verunsichert, wie sie am besten vorgehen können, um ihr Geld zurückzuerhalten.
Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass Verbraucher in solchen Fällen durchaus Rechte haben und nicht einfach auf einen Gutschein verwiesen werden dürfen, wenn sie eine Rückerstattung bevorzugen. Wenn eine Reise aufgrund der aktuellen Situation abgesagt wurde, liegt in der Regel ein Fall von höherer Gewalt vor, der den Veranstalter verpflichtet, die Kosten zu erstatten.
In Ihrem Fall empfehle ich Ihnen, zunächst Kontakt mit dem Online-Reiseportal aufzunehmen und höflich, aber bestimmt Ihre Forderung nach einer Rückerstattung zu wiederholen. Sollte das Unternehmen weiterhin auf einem Gutschein bestehen, können Sie rechtliche Schritte in Erwägung ziehen.
Eine Möglichkeit wäre es, einen Anwalt einzuschalten, der Ihre Interessen gegenüber dem Reiseportal vertritt. Ein Rechtsanwalt kann prüfen, ob in Ihrem Fall Ansprüche auf Rückerstattung bestehen und gegebenenfalls eine Klage gegen das Unternehmen einreichen.
Des Weiteren können Sie sich an Verbraucherschutzorganisationen wenden, die Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche helfen können. Auch die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr kann in Streitfällen zwischen Verbrauchern und Unternehmen vermitteln.
Abschließend möchte ich betonen, dass es wichtig ist, geduldig zu bleiben und sich nicht von Absagen oder Gutscheinangeboten entmutigen zu lassen. Mit professioneller Hilfe und dem nötigen Durchsetzungsvermögen können Sie Ihre Rechte als Verbraucher erfolgreich verteidigen.
Ich hoffe, dass meine Antwort Ihnen weiterhilft und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Mit freundlichen Grüßen,
Simon Büchner
Rechtsanwalt für Zivilrecht
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