Absicherung Darlehen
Juni 2, 2016 | 30,00 EUR | beantwortet von Jan Wilking
Dies ist wahrscheinlich eine leicht zu beantwortende Frage, bitte gewähren Sie mir eine Nachfrage.
Guten Abend. :)
Folgende Situation:
Mein Vater möchte mir viel Geld leihen, um eine Wohnung zu kaufen. Wie kann man dieses Geschäft am besten absichern, sodass mein Vater auf eine Rückzahlung, insbesondere im Todesfall oder bei Verschwinden, vertrauen kann? Ein zivilrechtlicher, schriftlich verfasster Vertrag ist hier sicherlich die Basis. Wie kann dieser bekräftigt werden? Durch Notar, durch Testament? Ich bin bereit eine Vollmacht über meine Bankkonten zu gewähren. Ist eine Grundbucheintragung notwendig? Was ist die beste Lösung bezüglich Sicherheit und Aufwand / Kosten?
Vielen Dank!
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Der Darlehensvertrag sollte auf jeden Fall schriftlich geschlossen werden. Ein Notar ist nicht zwingend erforderlich, nur wenn Ihr Vater aus dem Vertrag direkt und ohne Klage in Ihr Vermögen vollstrecken können soll (notarielles Schuldanerkenntnis mit Vollstreckungsunterwerfung).
Als Sicherheit dient bei einem Kredit für einen Immobilienerwerb üblicherweise und sinnvollerweise das Grundstück selbst. Normalerweise empfiehlt sich die Eintragung einer Grundschuld für den Darlehensgeber. Dann haftet auch im Falle des Todes oder Verschwindens des Darlehensnehmer das Grundstück für die noch offene Darlehensschuld, der Darlehensgeber kann sich hieraus befriedigen.
Mit freundlichen Grüßen
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?