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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Zivilrecht

Absicherung Darlehen

Dies ist wahrscheinlich eine leicht zu beantwortende Frage, bitte gewähren Sie mir eine Nachfrage.
Guten Abend. :)
Folgende Situation:
Mein Vater möchte mir viel Geld leihen, um eine Wohnung zu kaufen. Wie kann man dieses Geschäft am besten absichern, sodass mein Vater auf eine Rückzahlung, insbesondere im Todesfall oder bei Verschwinden, vertrauen kann? Ein zivilrechtlicher, schriftlich verfasster Vertrag ist hier sicherlich die Basis. Wie kann dieser bekräftigt werden? Durch Notar, durch Testament? Ich bin bereit eine Vollmacht über meine Bankkonten zu gewähren. Ist eine Grundbucheintragung notwendig? Was ist die beste Lösung bezüglich Sicherheit und Aufwand / Kosten?
Vielen Dank!

Jan Wilking

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Der Darlehensvertrag sollte auf jeden Fall schriftlich geschlossen werden. Ein Notar ist nicht zwingend erforderlich, nur wenn Ihr Vater aus dem Vertrag direkt und ohne Klage in Ihr Vermögen vollstrecken können soll (notarielles Schuldanerkenntnis mit Vollstreckungsunterwerfung).

Als Sicherheit dient bei einem Kredit für einen Immobilienerwerb üblicherweise und sinnvollerweise das Grundstück selbst. Normalerweise empfiehlt sich die Eintragung einer Grundschuld für den Darlehensgeber. Dann haftet auch im Falle des Todes oder Verschwindens des Darlehensnehmer das Grundstück für die noch offene Darlehensschuld, der Darlehensgeber kann sich hieraus befriedigen.

Mit freundlichen Grüßen

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Experte für Zivilrecht

Jan Wilking

Jan Wilking

Oldenburg, Vorpommern

Ich biete Ihnen über 30 Jahre Erfahrung in der Medienbranche, sowohl vor als auch hinter den Kulissen; zudem war ich mehrere Jahre als Justiziar beim Marktführer für Multimedia-Software tätig. Diese Erfahrungen setze ich kreativ ein, um Ihre Rechte zu schützen! Ich berate Sie gerne, insbesondere im Bereich Markenanmeldung und -verteidigung:


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Die gesetzliche Berufsbezeichnung \"Rechtsanwalt\" wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
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Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO Berufsordnung für Rechtsanwälte - BORA Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG Fachanwaltsordnung - FAO Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland - EuRAG Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft
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