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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Zivilrecht

Darf mein Vermieter ohne meine Zustimmung Handwerker in meine Wohnung lassen?

Sehr geehrter Rechtsanwalt,

ich wende mich an Sie, da ich in Bezug auf meine Wohnsituation verunsichert bin. Ich heiße David Kuhn und bin Mieter einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. In letzter Zeit ist es vermehrt vorgekommen, dass mein Vermieter ohne mein Einverständnis Handwerker in meine Wohnung schickt, um Reparaturen durchzuführen. Dies geschieht meist während meiner Abwesenheit, und ich fühle mich dadurch in meiner Privatsphäre verletzt.

Ich bin besorgt darüber, dass meine persönlichen Gegenstände beschädigt oder gestohlen werden könnten, wenn unbekannte Handwerker unbeaufsichtigt in meiner Wohnung arbeiten. Zudem stört es mich, dass ich nicht über die geplanten Arbeiten informiert werde und keine Möglichkeit habe, den Zeitpunkt der Reparaturen mit meinem eigenen Zeitplan abzustimmen.

Deshalb möchte ich gerne wissen, ob mein Vermieter das Recht hat, Handwerker ohne meine Zustimmung in meine Wohnung zu lassen. Gibt es gesetzliche Regelungen, die meine Rechte als Mieter in dieser Situation schützen? Welche Möglichkeiten habe ich, um mich gegen unerwünschte Eingriffe in meine Privatsphäre zu wehren und sicherzustellen, dass ich über Reparaturarbeiten in meiner Wohnung informiert werde?

Ich freue mich auf Ihre fachkundige Beratung und bedanke mich im Voraus für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen,
David Kuhn

Simon Büchner

Sehr geehrter Herr Kuhn,

vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Vertrauen in meine fachkundige Beratung in diesem rechtlichen Anliegen. Als Mieter haben Sie bestimmte Rechte und Ansprüche, die im Mietrechtsgesetz verankert sind, um Ihre Privatsphäre und Wohnsituation zu schützen.

Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass Ihr Vermieter grundsätzlich das Recht hat, Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten in Ihrer Wohnung durchführen zu lassen. Dies ergibt sich aus seiner Instandhaltungspflicht gemäß § 535 BGB. Allerdings muss er dabei Ihre Interessen als Mieter berücksichtigen und Ihre Privatsphäre respektieren.

In Bezug auf das Betreten Ihrer Wohnung durch Handwerker ohne Ihre Zustimmung gibt es klare gesetzliche Regelungen. Gemäß § 536 BGB darf der Vermieter oder von ihm beauftragte Personen die Mietsache nur betreten, wenn dies zur Durchführung von Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten notwendig ist und der Mieter darüber informiert wurde. Das bedeutet, dass Ihr Vermieter grundsätzlich verpflichtet ist, Sie über geplante Arbeiten in Ihrer Wohnung zu informieren und Ihnen die Möglichkeit zu geben, den Zeitpunkt der Reparaturen mit Ihrem eigenen Zeitplan abzustimmen.

Sollte Ihr Vermieter diese Regelungen missachten und ohne Ihre Zustimmung Handwerker in Ihre Wohnung schicken, liegt ein Eingriff in Ihre Privatsphäre vor. In einem solchen Fall haben Sie das Recht, gegen diesen unerwünschten Eingriff vorzugehen. Sie können Ihren Vermieter schriftlich auffordern, Sie vorab über geplante Reparaturen zu informieren und um Ihr Einverständnis zu bitten. Sollte Ihr Vermieter weiterhin gegen Ihre Rechte verstoßen, können Sie rechtliche Schritte einleiten, z.B. indem Sie eine einstweilige Verfügung beantragen oder Schadensersatzansprüche geltend machen.

Insgesamt ist es wichtig, dass Sie sich Ihrer Rechte als Mieter bewusst sind und diese aktiv verteidigen. Sollten Sie weitere Fragen haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Simon Büchner
Rechtsanwalt

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Simon Büchner