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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Zivilrecht

Darf mein Vermieter meine Kaution zur Begleichung offener Nebenkosten einbehalten?

Sehr geehrter Rechtsanwalt,

ich wende mich an Sie mit folgender Frage: Darf mein Vermieter meine Kaution zur Begleichung offener Nebenkosten einbehalten?

Hintergrundinformationen:
Ich bin Mieterin einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. Seit Einzug habe ich regelmäßig meine Miete und Nebenkosten ordnungsgemäß bezahlt. Vor kurzem habe ich jedoch eine Nebenkostenabrechnung erhalten, in der mein Vermieter Beträge für offene Nebenkosten geltend macht. Er behauptet, dass die Kaution zur Begleichung dieser offenen Beträge einbehalten werden darf. Ich bin mir jedoch unsicher, ob dies rechtlich zulässig ist.

Ist-Zustand:
Mein Vermieter hat bisher noch nicht konkret angekündigt, die Kaution zur Begleichung der offenen Nebenkosten einzubehalten. Allerdings macht er Druck auf mich, die offenen Beträge zeitnah zu begleichen. Ich fühle mich in dieser Situation unsicher und möchte gerne wissen, ob mein Vermieter tatsächlich das Recht hat, meine Kaution zu verwenden, um offene Nebenkosten zu begleichen.

Sorgen:
Ich mache mir Sorgen, dass mein Vermieter die Kaution einbehalten könnte, um die offenen Nebenkosten zu decken. Das würde bedeuten, dass mir im Falle eines Auszugs am Ende meines Mietverhältnisses weniger oder sogar gar keine Kaution zurückgezahlt wird. Diese finanzielle Unsicherheit belastet mich und ich möchte Klarheit darüber bekommen, wie meine Rechte als Mieterin in dieser Situation aussehen.

Frage:
Darf mein Vermieter meine Kaution zur Begleichung offener Nebenkosten einbehalten? Wenn ja, welche Möglichkeiten habe ich als Mieterin, um mich dagegen zu wehren und meine Kaution zu schützen?

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre professionelle Beratung und Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Jessica Rapp

Simon Büchner

Sehr geehrte Frau Rapp,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Verwendung Ihrer Kaution zur Begleichung offener Nebenkosten durch Ihren Vermieter. Diese Frage ist im Bereich des Zivilrechts angesiedelt und ich werde Ihnen im Folgenden ausführlich erläutern, welche rechtlichen Grundlagen hierbei zu beachten sind.

Grundsätzlich dient die Kaution in einem Mietverhältnis als Sicherheit für den Vermieter, um eventuelle Schäden oder offene Forderungen am Ende des Mietverhältnisses abzudecken. Der Vermieter darf die Kaution jedoch nicht eigenmächtig zur Begleichung von offenen Nebenkosten oder anderen Forderungen verwenden. Dies ist nur unter bestimmten Voraussetzungen und in einem geregelten Verfahren möglich.

So darf der Vermieter die Kaution nur dann einbehalten, wenn tatsächlich Ansprüche gegen den Mieter bestehen, die durch die Kaution abgedeckt werden können. Dies setzt voraus, dass die offenen Nebenkosten rechtlich wirksam und nachvollziehbar geltend gemacht wurden. Eine pauschale Verrechnung der Kaution mit offenen Forderungen ist nicht zulässig. Der Vermieter muss dem Mieter eine detaillierte Abrechnung über die offenen Beträge vorlegen und nachweisen, dass diese tatsächlich berechtigt sind.

Sollte Ihr Vermieter dennoch versuchen, Ihre Kaution zur Begleichung offener Nebenkosten einzubehalten, haben Sie als Mieterin verschiedene Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren. Sie können zunächst schriftlich und nachweisbar gegenüber Ihrem Vermieter darauf bestehen, dass die Kaution ausschließlich für den vereinbarten Zweck, nämlich als Sicherheit für mögliche Schäden, verwendet wird. Falls Ihr Vermieter dennoch die Kaution unrechtmäßig einbehält, können Sie rechtliche Schritte einleiten und beispielsweise einen Anwalt hinzuziehen.

In jedem Fall empfehle ich Ihnen, die Kommunikation mit Ihrem Vermieter schriftlich zu dokumentieren und alle Unterlagen, insbesondere die Nebenkostenabrechnung und den Mietvertrag, sorgfältig aufzubewahren. So können Sie im Streitfall Ihre Rechte als Mieterin wirksam verteidigen und gegebenenfalls Ihr Recht auf Rückerstattung der Kaution durchsetzen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit dieser ausführlichen Antwort weiterhelfen konnte. Sollten Sie weitere Fragen haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Simon Büchner

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