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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Zivilrecht

Beschwerdemöglichkeiten gegen Mitarbeitende eines Betreuungsgerichts

Guten Tag,

meine Frage bezieht sich auf Möglichkeiten der Beschwerde gegen Mitarbeitende des ortsansässigen Betreuungsgerichts (nachdem ich erstmals Ende 2018 eine Betreuung für meine demenziell erkrankte Mutter dort angeregt hatte).

Hier gekürzt der Verlauf:
11/18: Betreuungsanregung wird telefonisch von Sozialarbeiterin der Betreuungsbehörde abgelehnt, da meine Mutter nicht einverstanden und die Situation lt. Aussage der Sozialarbeiterin noch nicht "schlimm genug" sei
07/19: Zwei weitere Anträge durch Psychiatrischen Konsiliardienst des Krankenhauses XY und durch mich, nachdem meine Mutter zu diesem Zeitpunkt bereits lebensbedrohlich erkrankt und fast sterbend aufgefunden worden war
08/19: Betreuungsgericht fordert erstes Gutachten beim involvierten Psychiatrischen Konsiliardienst an
08/19: Stellungnahme des Dienstes: Betreuung wird für sinnvoll erachtet
10/19: Mein Antrag auf Beteiligung im Verfahren
- Wechsel der Zuständigkeiten beim BG -
01/20: Mein Schreiben an BG: Bitte um dringliche Sachstandsmitteilung
01/20: Beschluss über Verfahrensbeteiligung: Werde als Beteiligte aufgenommen
01/20: Schreiben des BG: Betreuervorschlag der Betreuungsbehörde liegt nach wie vor nicht vor
- Wechsel der Zuständigkeiten -
05/20: Schreiben an BG: Informationen zum Sachstand, auch über zu erwartende Liquiditätsschwierigkeiten, da weiterhin kein Angehöriger handlungsfähig
06/20: BG-Beschluss mit Beauftragung eines weiteren Gutachtens
- Wechsel der Zuständigkeiten -
08/20: Schreiben des BG: Information Anhörung durch Richter
10/20: Nach 15 Monaten (!) Anhörung meiner Mutter, die eine Betreuung ablehnt (sie lebt seit 1 Jahr in einer Wohngruppe, Pflegegrad 3)
11/20: Mein Schreiben an BG mit Betreuungsvorschlag (für Vermögensangelegenheiten Berufsbetreuer wg. innerfamiliären Konflikten/Gesundheitsfürsorge ich)
11/20: Schreiben an BG: Erneute Informationen über zu erwartende Liquiditätsschwierigkeiten mit Liquiditätsvorschau
- Wechsel der Zuständigkeiten -
01/21: Nach über 2 Jahren endlich die Telefonnummer einer Ansprechperson des Gerichts erhalten und Telefonat mit neu zuständiger Richterin: Informationen zum Sachstand, erneut auf Dringlichkeit hingewiesen; Hinweis darauf, dass Verzögerung des Verfahrens/Verfahrensfehler (?) u.a. zu wirtschaftlichem Schaden meiner Mutter in 5-stelliger Höhe geführt hat; Richterin erwähnt nebenbei, dass Vorgänger vergessen hatte, Verfahrenspflegschaft zu bestellen und dies nachträglich in 10/20 getan hat; darüber hinaus kenne sie die "Akte" nicht, rufe aber zurück (nicht erfolgt)
01/21: Telefonat mit Richterin: Erneut auf Dringlichkeit hingewiesen
01/21: Bestellung der rechtlichen Betreuungen (meinem Vorschlag folgend)
- Wechsel der Zuständigkeiten -

Meine Mutter verstarb im vergangenen Dezember. Es war eine schwere Zeit, in der ich nicht die Kraft hatte, mich um Dienst- oder Fachaufsichtsbeschwerden zu kümmern.

Nun zu meiner Frage: Kann ich nachträglich etwas tun oder ist die Frist verstrichen? Falls ja, was und ggf. an wen?

Aktuell bittet mich (abermals eine neu zuständige Mitarbeiterin) mit Fristsetzung um die Entlastung der Berufsbetreuerin. Bin ich dafür tatsächlich zuständig?

In diesem 11-seitigen Schreiben befinden sich neben den Unterlagen, die meine Mutter betreffen, auch die Betreuungsunterlagen einer weiteren, fremden Person... es ist einfach ein Skandal.

Danke vorab für Ihre Antwort.

Bernhard Müller

Sehr geehrte Fragestellerin,

hier ist schon nicht klar, welches Fehlverhalten Sie welcher Person vorwerfen. Dass die nichts gemacht haben, nachdem die wegen der verschiedenen Zuständigkeiten nicht mehr zuständig waren, ist keine Amtspflichtverletzung.
Sie haben auf zu erwartende Liquiditätsschwierigkeiten hingewiesen. Wenn zukünftige Erben Liquiditätsschwierigkeiten befürchten, weil die zukünftige Erblasserin ihr eigenes Geld ausgibt, ergibt sich daraus nicht unbedingt, dass die zukünftige Erblasserin besonders dringend unter Betreuung zu stellen ist.
Ansonsten gelten für Dienstaufsichtsbeschwerden die 3 F fristlos, formlos und fruchtlos.

In der Entscheidung wurde schließlich Ihrem Antrag gefolgt. Daher sehe ich auch kein erfolgreiches Rechtsmittel das Sie gegen den Beschluss einlegen können. Ihre Mutter hätte gegen die Bestellung eines Betreuers Beschwerde einlegen können, aber auch da war die Frist bereits vor dem Tod verstrichen.

Für die Entscheidung, ob Sie der Entlastung der Berufsbetreuerin zustimmen oder Schadenersatzansprüche gegen die Berufsbetreuerin geltend machen wollen, muss Ihnen tatsächlich rechtliches Gehör gewährt werden.

Wegen der Zusendung von Betreuungsunterlagen fremder Personen sollten Sie tatsächlich Strafantrag wegen des Verdachts der Verletzung von Privatgeheimnissen § 203 StGB stellen. Denn das hätte nicht sein dürfen. Diese Anzeige können Sie bei jedem Polizeirevier oder direkt bei der Staatsanwaltschaft erstatten.

Mit freundlichen Grüßen

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Experte für Zivilrecht

Bernhard Müller

Bernhard Müller

Berlin

Bernhard Müller ist seit April 2004 als Einzelanwalt tätig. Wer Streit mit seinem Vermieter hat, etwas erbt, vererben will, sich scheiden lassen will, wer Ärger mit der Polizei oder sonst ein rechtliches Problem hat, findet bei Rechtsanwalt Bernhard Müller kompetente Beratung. Im Jahr 2009 hat er 2 mal hintereinander den Jusline Kommentierwettbewerb gewonnen.

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