Ticketbetrug - wer haftet?
Juli 19, 2019 | 30,00 EUR | beantwortet von Rechtsanwältin Jasmi Jasmin Pesla
Hallo,
angenommen, man hat Tickets für eine Veranstaltung, die mittels Code beim Einlass geprüft werden.
Nun gelangt dieser Code in kriminelle Hände, durch diese kriminelle Person werden gefälschte Tickets verkauft, viele Käufer werden nicht in die Veranstaltung gelassen und haben somit einen finanziellen Schaden.
Kann der ursprüngliche Käufer für diesen Schaden haftbar gemacht werden, wenn dieser den Code nicht ausreichend geschützt hat? (z.B. Veröffentlichung des Tickets in Nerzwerken?)
Danke und viele Grüße!!
Sehr geehrte Fragestellerin, Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für ihre Anfrage im Bereich Recht.
Ich beantworte Ihnen ihre Frage gerne wie folgt:
Es kommt bei einem Tiket-Verkauf sehr darauf an, was für ein Ticket weiterverkauft werden soll. Denn es ist rechtlich nicht immer ohne weiteres möglich, solche Tickets weiter zu veräußern.
Ihre Frage gilt jedochj an sich einem anderen Themenkomplex, nämlich, ob sich derjenige, der mittels einer hochgeladenen Fotografie strafbar machen könnte bzw. zivilrechtlich für den Schaden haften könnte, der wegen der gefälschten Codes entehen würde.
Dies kommt nur in Betracht, wenn gegen fremdes Urheberrecht verstoßen wurde (Fotografien sind urheberrechtlich geschützt, eine Verwendung ohne Einwilligung ist an sich strafbar) bzw. der Hochladende bzw. Verkäufer von der kriminellen Tätigkeit weiß, und diese als Tathandlungsbeitrag unterstützen möchte. Dann wäre dies als Beihilfe zu werten. Es gibt im Strafrecht nicht nur die Täterschaft. Diese Beihilfe wäre dann strafbar und er würde auch im Zivilrecht für den Schaden haften. Sonst nicht.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin Pesla
mail[at]ra-pesla.de
Fax: 036701 899965
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