Widerklage - vollstreckungsfähiger Inhalt
März 25, 2014 | 80,00 EUR | beantwortet von Steffan Schwerin
Sehr geehrter Experte / Expertin,
ich habe einen Rechtsstreit mit einer Heizungsbaufirma GmbH.
Die GmbH verklagt mich auf Zahlung eines Rechnungsbetrags, der allerdings
von mir nur unter Druck gezahlt wurde, da die GmbH mich mit den ihr überlassenen Schlüsseln für das fragliche Objekt erpresst.
Ich habe mir nun erlaubt, nachstehende Widerklage einzureichen:
An das
Amtsgericht . . .
In dem Rechtsstreit
5 C 254/13 Marquardt ./. Schäfer
wird hiermit Widerklage erhoben mit den Anträgen
a) den Kläger / Widerbeklagten zur Erstellung einer gültigen Rechnung zu verurteilen, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
b) den Kläger / Widerbeklagten zur unverzüglichen Herausgabe an den Beklagten / Widerkläger der zu Unrecht einbehaltenen Schlüssel (Schlüssel für die Nebeneingangstür, Schlüssel für das Eingangstor, Schlüssel für den Zählerkasten) für das Ferienhaus zu verurteilen.
c) den Kläger / Widerbeklagten zur unverzüglichen Reparatur der installierten Gastherme zu verurteilen.
d) den Kläger / Widerbeklagten zur Rückerstattung des zu Unrecht einkassierten Geldbetrags für Heizkörper in Höhe von EUR 441,49
nebst Zinsen i.H.v.5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz
der Deutschen Bundesbank seit Rechtshängigkeit an den Beklagten / Widerkläger zu verurteilen.
Begründung: . . . es folgt die Begründung für die einzelnen Punkte . . .
Daraufhin meldete sich per Einschreiben die zuständige Amtsrichterin und teilte mir mit:
"Der Beklagte wird darauf hingewiesen, dass die Widerklage unzulässig sein dürfte, da die Anträge jeweils keinen vollstreckungsfähigen Inhalt haben."
Ist dieser Hinweis überhaupt richtig und wie kann ich diesen Mangel heilen?
Mit freundlichem Gruß
Dieter Schäfer
Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Der Hinweis ist bedingt richtig.
a) den Kläger / Widerbeklagten zur Erstellung einer gültigen Rechnung zu verurteilen, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Der Punkt dürfte nicht vollstreckbar sein. Man müsste genau beantragen, wie die Rechnung auszusehen hat und welche Punkte sie enthalten soll.
b) den Kläger / Widerbeklagten zur unverzüglichen Herausgabe an den Beklagten / Widerkläger der zu Unrecht einbehaltenen Schlüssel (Schlüssel für die Nebeneingangstür, Schlüssel für das Eingangstor, Schlüssel für den Zählerkasten) für das Ferienhaus zu verurteilen.
Hier sollte man die Schlüssel noch konkreter bezeichnen, wenn das möglich ist.
c) den Kläger / Widerbeklagten zur unverzüglichen Reparatur der installierten Gastherme zu verurteilen.
Die Gastherme muss benannt werden. Wenn es eine Gerätenummer gibt, muss diese angegeben werden.
d) den Kläger / Widerbeklagten zur Rückerstattung des zu Unrecht einkassierten Geldbetrags für Heizkörper in Höhe von EUR 441,49
nebst Zinsen i.H.v.5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz
der Deutschen Bundesbank seit Rechtshängigkeit an den Beklagten / Widerkläger zu verurteilen.
Der Punkt ist ausreichend, da im Klageantragt nur der Betrag genannt werden muss.
Insoweit sollten Sie bei den Widerklageantägen a bis c nachbessern.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
Rechtsanwalt
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Experte für Zivilrecht
Jena
Die Rechtsanwaltskanzlei Steffan Schwerin berät Sie in (fast) allen rechtlichen Lebenslagen. Ich verstehe mich als Dienstleister - getreu dem Motto: Recht haben - Recht durchsetzen - Recht bekommen, berate ich meine Mandanten und wir erarbeiten gemeinsam einen Lösungsweg. Ich vertrete Ihre Interessen außergerichtlich und auch gerichtlich. Ich arbeite vorzugsweise in den Rechtsgebieten Internetrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht, Mietrecht, aber auch im Familien-, Erb- und Strafrecht. Einen weiteren Schwerpunkt bildet das Vertragsrecht (Mietverträge, Leihverträge, Eheverträge, Kaufverträge, Darlehensverträge, Leasingverträge, Werkverträge, Dienstleistungsverträge, Arbeitsverträge, Aufhebungsverträge, Geheimhaltungsvereinbarungen, Kooperationsvereinbarungen, Bauverträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB); hier prüfe ich bestehende Verträge und AGB für Sie oder erstelle Verträge und AGB nach Ihren Anforderungen. Darüber hinaus sind auch Gewerbetreibende, Freiberufler und Unternehmen angesprochen, sich durch meine Kanzlei beraten und vertreten zu lassen.
vollständiges Profil