Gewohnheitsrecht?
Mai 28, 2019 | 30,00 EUR | beantwortet von Steffan Schwerin
Folgendes liegt vor.
Wir haben einen festen Standplatz auf einem Campingplatz. (Wohnwagen und fest ausgebautes Vorzelt).
Wir bekommen jährlich einen neuen Mietvertrag für ein Jahr für diese Parzelle.
Seit 26 Jahren !
Und wir zahlen mittlerweile auch Zweitwohnsitzsteuer für den Wohnwagenplatz.
Das Vorzelt ist inzwischen sehr komfortabel ausgebaut und wir haben auch entsprechend viel investiert.
Nun geht das Gerücht ( bei vielen der Standcampern), dass es im nächsten Jahr keine neuen Verträge mehr geben wird.
in wie weit greift da ein Gewohnheitsrecht?
Oder hilft uns die Zweitwohnsitzsteuer bei der Durchsetzung weiterer Mietvertragsverlängerungen?
Gerüchteweise gibt es zwei Begründungen für das Ausbleiben neuer Mietverträge:
a) Der Campingplatz soll umgestaltet werden.
b) Eine Behörde ist sich auf einmal nicht mehr sicher, ob das Ganze als Campingplatz zulässig ist.
Hintergrund: Auf dem Campinggrund stehen große Bäume und einer, der beim Umfallen erheblichen Schaden angerichtet hat, führte dann zu einer Rechtsunsicherheit.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Kluge
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Der Eigentümer / Verpächter kann kündigen, wenn es vertraglich oder gesetzlich ein Kündigungsrecht gibt.
Auf welcher vertraglichen Basis die Nutzung beruht, weiß ich nicht.
In der Regel kann man Pachtverträge aber auch kündigen.
Auf Gewohnheitsrecht kann man sich nicht berufen.
Sollte es tatsächlich zu einer Kündigung kommen, sollten Sie diese aber unbedingt anwaltlich prüfen lassen.
Des Weiteren kann Ihnen im Kündigungsfall durchaus ein Schadensersatzanspruch zustehen.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
Rechtsanwalt
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