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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Zivilrecht

Darf mein Vermieter die Nebenkosten pauschal erhöhen, auch wenn kein erhöhter Verbrauch vorliegt?

Sehr geehrte Rechtsanwältin,

ich wende mich an Sie, da ich unsicher bin, ob mein Vermieter das Recht hat, die Nebenkosten pauschal zu erhöhen, obwohl kein erhöhter Verbrauch vorliegt. In meiner aktuellen Wohnsituation zahle ich monatlich eine Nebenkostenpauschale, die im Mietvertrag festgelegt ist. Bisher haben sich die Kosten nicht verändert, jedoch hat mein Vermieter mir mitgeteilt, dass er aufgrund gestiegener Preise und allgemeiner Nebenkostenerhöhungen die Pauschale anpassen möchte.

Ich verstehe, dass Kostensteigerungen weitergegeben werden können, jedoch frage ich mich, ob dies auch ohne tatsächlich erhöhten Verbrauch möglich ist. Ich achte bewusst auf meinen Energieverbrauch und habe keine Veränderungen festgestellt, die eine Erhöhung rechtfertigen würden. Daher bin ich besorgt, dass mein Vermieter die Pauschale willkürlich anheben möchte, ohne dass dies gerechtfertigt ist.

Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich als Mieterin in diesem Fall? Kann ich die Erhöhung der Nebenkosten pauschal ablehnen und eine Prüfung der tatsächlichen Kosten verlangen? Gibt es gesetzliche Regelungen oder Vorschriften, die meine Rechte als Mieterin in Bezug auf die Nebenkosten schützen?

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung und Beratung in dieser Angelegenheit.

Mit freundlichen Grüßen,
Sofia Hofstetter

Hans Krüger

Sehr geehrte Frau Hofstetter,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Erhöhung der Nebenkostenpauschale durch Ihren Vermieter, obwohl kein erhöhter Verbrauch vorliegt. Es ist verständlich, dass Sie sich darüber Gedanken machen und Ihre Rechte als Mieterin schützen möchten.

Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass Ihr Vermieter grundsätzlich das Recht hat, die Nebenkostenpauschale anzupassen, wenn sich die Nebenkosten insgesamt erhöht haben. Dies kann auf gestiegene Preise, allgemeine Nebenkostenerhöhungen oder auch auf erhöhte Verbrauchswerte zurückzuführen sein. Jedoch muss die Anpassung der Pauschale gerechtfertigt sein und darf nicht willkürlich erfolgen.

In Ihrem Fall, wenn Sie keinen erhöhten Verbrauch festgestellt haben und die Kosten sich nicht verändert haben, können Sie die Erhöhung der Nebenkosten pauschal zunächst ablehnen. Sie haben das Recht, eine Prüfung der tatsächlichen Kosten zu verlangen und nachvollziehbare Nachweise von Ihrem Vermieter zu fordern. Ihr Vermieter ist verpflichtet, Ihnen Einsicht in die Abrechnungsunterlagen zu gewähren und Ihnen zu erklären, wie die Nebenkosten berechnet werden.

Es gibt gesetzliche Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), die Ihre Rechte als Mieterin in Bezug auf die Nebenkosten schützen. Insbesondere § 556 BGB regelt die Vereinbarung und Abrechnung der Nebenkosten. Demnach muss die Kostenverteilung klar im Mietvertrag geregelt sein und der Mieter hat das Recht auf eine jährliche Nebenkostenabrechnung. Wenn Sie Zweifel an der Richtigkeit der Abrechnung haben, können Sie diese prüfen lassen und gegebenenfalls Widerspruch einlegen.

Insgesamt ist es wichtig, dass Sie sich über Ihre Rechte als Mieterin informieren und im Zweifelsfall rechtlichen Beistand in Anspruch nehmen. Sie sollten mit Ihrem Vermieter in den Dialog treten und eine einvernehmliche Lösung suchen. Sollte dies nicht möglich sein, können Sie sich an einen Fachanwalt für Mietrecht wenden, um Ihre Interessen zu vertreten.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Hans Krüger
Rechtsanwalt

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Hans Krüger