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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Zivilrecht

Kann ich von einem Vertrag zurücktreten, wenn mir wichtige Informationen vorenthalten wurden?

Sehr geehrte Rechtsanwältin,

ich wende mich an Sie, da ich mir unsicher bin, ob ich von einem Vertrag zurücktreten kann, wenn mir wichtige Informationen vorenthalten wurden.

Die Situation ist folgende: Vor einigen Wochen habe ich einen Vertrag über den Kauf eines Autos abgeschlossen. In dem Vertrag waren alle relevanten Informationen zum Fahrzeug enthalten, jedoch wurde mir verschwiegen, dass das Auto in einen schweren Unfall verwickelt war und repariert wurde. Diese Information hätte für mich eine entscheidende Rolle bei meiner Kaufentscheidung gespielt, da ich ein sicheres und unfallfreies Fahrzeug haben wollte.

Ich habe erst nach dem Kauf durch Zufall von einem Bekannten erfahren, dass das Auto in einen Unfall verwickelt war. Nun mache ich mir Sorgen, ob ich den Vertrag anfechten und vom Kauf zurücktreten kann, da mir wichtige Informationen vorenthalten wurden. Ich fühle mich in meiner Entscheidung getäuscht und möchte mein Geld zurückbekommen, um mir ein anderes Fahrzeug zuzulegen.

Können Sie mir bitte mitteilen, ob ich rechtlich gesehen die Möglichkeit habe, von dem Vertrag zurückzutreten und mein Geld zurückzufordern? Gibt es mögliche rechtliche Schritte, die ich einleiten kann, um mein Anliegen durchzusetzen? Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung und Beratung.

Mit freundlichen Grüßen,

Renata Peters

Hans Krüger

Sehr geehrte Frau Peters,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des Rücktritts von einem Vertrag aufgrund verschwiegener Informationen. In Ihrem Fall, in dem Ihnen wichtige Informationen über den Unfall des Autos vorenthalten wurden, besteht tatsächlich die Möglichkeit, den Vertrag anzufechten und vom Kauf zurückzutreten.

Gemäß § 123 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ist ein Vertrag anfechtbar, wenn bei seinem Abschluss arglistige Täuschung vorliegt. Arglistige Täuschung bedeutet, dass der Verkäufer wissentlich falsche Angaben gemacht oder wichtige Informationen verschwiegen hat, um den anderen Vertragspartner zum Vertragsabschluss zu bewegen. In Ihrem Fall wurde Ihnen bewusst verschwiegen, dass das Auto in einen schweren Unfall verwickelt war, was definitiv als arglistige Täuschung angesehen werden kann.

Sie haben also das Recht, den Vertrag anzufechten und vom Kauf zurückzutreten. Hierbei müssen Sie jedoch darauf achten, dass die Anfechtung fristgerecht und in korrekter Form gegenüber dem Verkäufer erklärt wird. Es ist ratsam, dies schriftlich zu tun und dabei die Gründe für die Anfechtung klar und deutlich zu formulieren.

Nach erfolgreichem Rücktritt vom Vertrag haben Sie Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises. Sollte der Verkäufer sich weigern, Ihnen das Geld zurückzugeben, können rechtliche Schritte eingeleitet werden. Hierbei ist es empfehlenswert, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, der Sie in diesem Prozess unterstützen und vertreten kann.

Zusammenfassend können Sie also definitiv vom Vertrag zurücktreten und Ihr Geld zurückfordern, da Ihnen wichtige Informationen vorenthalten wurden. Zögern Sie nicht, Ihre Rechte geltend zu machen und sich bei Bedarf rechtliche Unterstützung zu suchen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit dieser ausführlichen Antwort weiterhelfen konnte. Sollten Sie weitere Fragen haben oder rechtliche Beratung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Hans Krüger

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