Frag-Einen

Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Zivilrecht

Kann ich meinen Mietvertrag vorzeitig kündigen?

Sehr geehrter Rechtsanwalt für Zivilrecht,

ich heiße Paula Jung und wende mich mit folgender Frage an Sie: Kann ich meinen Mietvertrag vorzeitig kündigen?

Die Ausgangssituation ist folgende: Ich habe vor zwei Jahren einen Mietvertrag für meine Wohnung abgeschlossen, der noch für weitere 12 Monate läuft. Allerdings habe ich beruflich eine neue Stelle in einer anderen Stadt angenommen und muss daher umziehen. Ich habe bereits versucht, mit meinem Vermieter über eine vorzeitige Vertragsauflösung zu sprechen, aber er zeigt sich leider wenig kooperativ.

Meine Sorgen sind, dass ich die Miete für zwei Wohnungen nicht finanzieren kann und somit in finanzielle Schwierigkeiten gerate. Zudem möchte ich meinen Umzug so schnell wie möglich durchführen, um meine neue Stelle antreten zu können.

Meine Frage an Sie lautet daher: Gibt es rechtliche Möglichkeiten, meinen Mietvertrag vorzeitig zu kündigen? Welche Schritte kann ich unternehmen, um eine einvernehmliche Lösung mit meinem Vermieter zu finden? Gibt es gesetzliche Regelungen, die mir in dieser Situation helfen könnten?

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung und Beratung.

Mit freundlichen Grüßen,
Paula Jung

Simon Büchner

Sehr geehrte Frau Jung,

vielen Dank für Ihre Anfrage. In der Tat gibt es rechtliche Möglichkeiten, Ihren Mietvertrag vorzeitig zu kündigen, auch wenn dieser noch für weitere 12 Monate läuft. Die gesetzlichen Regelungen hierfür finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) im Mietrecht.

Zunächst einmal ist wichtig zu wissen, dass ein Mietvertrag grundsätzlich für einen bestimmten Zeitraum, in Ihrem Fall für 12 Monate, geschlossen wird. Eine vorzeitige Kündigung ist daher nicht ohne Weiteres möglich. Allerdings gibt es bestimmte Ausnahmefälle, in denen eine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses gerechtfertigt sein kann.

Ein wichtiger Grund für eine vorzeitige Kündigung kann beispielsweise ein berufsbedingter Umzug sein, wie in Ihrem Fall. Gemäß § 543 Abs. 1 BGB ist eine außerordentliche Kündigung des Mietvertrags möglich, wenn dem Mieter unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines möglichen Härtefalls, die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zuzumuten ist.

In Ihrem Fall könnten Sie also argumentieren, dass Ihnen aufgrund Ihrer beruflichen Veränderung ein Umzug nicht zumutbar ist und Sie daher eine vorzeitige Kündigung des Mietvertrags wünschen. Es ist wichtig, dass Sie Ihren Vermieter schriftlich über Ihre Gründe für die vorzeitige Kündigung informieren und diesen um Zustimmung bitten.

Sollte Ihr Vermieter jedoch nicht kooperativ sein und einer vorzeitigen Vertragsauflösung nicht zustimmen, können Sie sich an einen Anwalt für Mietrecht wenden, um Ihre Rechte zu prüfen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.

Es ist daher ratsam, sich professionelle rechtliche Beratung zu holen, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten. Gerne stehe ich Ihnen für weitere Fragen und Unterstützung zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Simon Büchner, Rechtsanwalt für Zivilrecht

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Experte für Zivilrecht

Simon Büchner