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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Zivilrecht

Darf mein Vermieter die Miete ohne Ankündigung erhöhen?

Sehr geehrter Rechtsanwalt für Mietrecht,

ich wende mich an Sie, da ich bezüglich meiner Mietwohnung eine Frage habe, die mich sehr beschäftigt. Mein Name ist Isabel Keck und ich bin Mieterin einer Wohnung in der Innenstadt. Bisher habe ich immer pünktlich meine Miete gezahlt und hatte keine Probleme mit meinem Vermieter.

Nun hat mir mein Vermieter jedoch unerwartet mitgeteilt, dass er die Miete erhöhen möchte. Er hat mir keine Ankündigung gemacht und ich fühle mich überrumpelt von dieser Entscheidung. Ich habe recherchiert und herausgefunden, dass mein Vermieter grundsätzlich das Recht hat, die Miete zu erhöhen, jedoch muss er dies rechtzeitig und schriftlich ankündigen.

Meine Sorge ist, dass ich die erhöhte Miete nicht stemmen kann, da ich momentan finanziell nicht gut aufgestellt bin. Ich frage mich, ob mein Vermieter das Recht hat, die Miete ohne Ankündigung zu erhöhen und ob es Möglichkeiten gibt, dagegen vorzugehen. Ich möchte gerne wissen, welche rechtlichen Schritte ich in dieser Situation einleiten kann und ob es eine Möglichkeit gibt, die Mietpreiserhöhung zu verhindern.

Ich hoffe, Sie können mir in dieser Angelegenheit weiterhelfen und mir Informationen zu meinen Rechten als Mieter geben. Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen,
Isabel Keck

Günther Schulz

Sehr geehrte Frau Keck,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Mietpreiserhöhung, die Ihr Vermieter unerwartet und ohne rechtzeitige Ankündigung vorgenommen hat. Ich verstehe, dass diese Situation für Sie sehr belastend ist und ich werde mein Bestes tun, um Ihnen in dieser Angelegenheit weiterzuhelfen.

Grundsätzlich hat ein Vermieter das Recht, die Miete zu erhöhen. Allerdings muss er dies rechtzeitig und schriftlich ankündigen. Eine Erhöhung ohne Ankündigung ist in der Regel nicht rechtens. In Ihrem Fall scheint es also so zu sein, dass Ihr Vermieter gegen diese Vorschrift verstoßen hat.

Wenn Ihr Vermieter die Miete ohne rechtzeitige Ankündigung erhöht hat, können Sie dagegen vorgehen. Sie haben das Recht, die erhöhte Miete nicht zu zahlen und Ihrem Vermieter schriftlich mitzuteilen, dass Sie die Erhöhung nicht akzeptieren. Sie können auch eine Mietminderung in Betracht ziehen, falls die erhöhte Miete für Sie finanziell nicht zumutbar ist.

Als Mieter haben Sie verschiedene rechtliche Schritte, die Sie in dieser Situation einleiten können. Sie können sich an einen Mieterverein oder an einen Rechtsanwalt für Mietrecht wenden, um sich beraten zu lassen und um Ihre Rechte durchzusetzen. Ein Anwalt kann Ihnen dabei helfen, einen Widerspruch gegen die Mietpreiserhöhung einzulegen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten, um die Erhöhung zu verhindern.

Es ist wichtig, dass Sie zeitnah handeln und sich nicht einschüchtern lassen. Als Mieter haben Sie Rechte, die es zu wahren gilt. Ich empfehle Ihnen daher, sich professionelle Unterstützung zu suchen, um in dieser Angelegenheit bestmöglich vertreten zu sein.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und Sie in Ihrer Situation unterstützen. Sollten Sie weitere Fragen haben oder weitere Hilfe benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Günther Schulz
Rechtsanwalt für Mietrecht

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