Darf mein Vermieter meine Kaution einbehalten?
Dezember 25, 2023 | 40,00 EUR | beantwortet von Günther Schulz
Sehr geehrter Rechtsanwalt,
ich wende mich an Sie mit einer Frage zum Thema Mietrecht. Mein Name ist Friedhelm Hering und ich bin Mieter einer Wohnung in der Musterstraße 123. Vor kurzem habe ich beschlossen auszuziehen und meinen Mietvertrag fristgerecht gekündigt. Bei der Wohnungsübergabe wurde vereinbart, dass ich die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückgebe und mein Vermieter die Kaution in Höhe von 1000 Euro zurückzahlt.
Nun hat mein Vermieter mir mitgeteilt, dass er einen Teil der Kaution einbehalten möchte, da angeblich Schäden in der Wohnung entstanden sind, die über die normale Abnutzung hinausgehen. Ich bin jedoch der Meinung, dass diese Schäden bereits vor meinem Einzug vorhanden waren oder durch die normale Nutzung der Wohnung entstanden sind.
Meine Sorge ist nun, dass mein Vermieter unrechtmäßig meine Kaution einbehält und ich dadurch finanzielle Einbußen habe. Ich frage mich, ob mein Vermieter überhaupt das Recht hat, die Kaution einzubehalten und wie ich mich dagegen rechtlich zur Wehr setzen kann.
Können Sie mir bitte sagen, welche Rechte und Pflichten ich als Mieter in diesem Fall habe und welche Schritte ich unternehmen kann, um meine Kaution zurückzuerhalten? Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen,
Friedhelm Hering
Sehr geehrter Herr Hering,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Kaution und Schadensersatz im Mietrecht. Es ist verständlich, dass Sie besorgt sind, dass Ihr Vermieter unrechtmäßig einen Teil Ihrer Kaution einbehalten möchte. In der Tat gibt es klare gesetzliche Regelungen, die sowohl Mieter als auch Vermieter in solchen Fällen schützen.
Zunächst einmal ist wichtig zu wissen, dass die Kaution grundsätzlich als Sicherheit für den Vermieter dient, um eventuelle Schäden oder ausstehende Zahlungen abzudecken. Der Vermieter ist jedoch nicht berechtigt, die Kaution einfach nach Belieben einzubehalten. Vielmehr muss er nachweisen, dass tatsächlich Schäden entstanden sind, die über die normale Abnutzung hinausgehen und vom Mieter verursacht wurden.
In Ihrem Fall ist es also entscheidend, dass Sie nachweisen können, dass die Schäden, die Ihr Vermieter geltend macht, bereits vor Ihrem Einzug vorhanden waren oder durch die normale Nutzung der Wohnung entstanden sind. Dies können Sie zum Beispiel durch Fotos oder Zeugenaussagen belegen.
Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Vermieter unrechtmäßig die Kaution einbehalten möchte, können Sie folgende Schritte unternehmen:
1. Schriftliche Stellungnahme: Setzen Sie sich schriftlich mit Ihrem Vermieter in Verbindung und erklären Sie, warum Sie die Schäden nicht verursacht haben und dass Sie die Kaution zurückerstattet haben möchten. Bitten Sie um eine detaillierte Auflistung der angeblichen Schäden und Belege (z.B. Fotos).
2. Einigungsgespräch: Versuchen Sie, eine Einigung mit Ihrem Vermieter zu erzielen. Möglicherweise gibt es einen Spielraum für Verhandlungen, um eine Lösung zu finden, die für beide Seiten akzeptabel ist.
3. Schlichtungsverfahren: Wenn keine Einigung erzielt werden kann, können Sie ein Schlichtungsverfahren bei einer Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten in Betracht ziehen. Dort können Sie versuchen, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.
4. Klage vor Gericht: Als letzte Möglichkeit können Sie eine Klage vor Gericht einreichen, um die Rückzahlung der Kaution einzufordern. Dabei ist es ratsam, sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen, um Ihre Rechte angemessen zu vertreten.
Insgesamt ist es wichtig, dass Sie Ihre Ansprüche und Rechte als Mieter kennen und sich im Falle von Streitigkeiten mit Ihrem Vermieter angemessen verteidigen. Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Mit freundlichen Grüßen,
Günther Schulz
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