Wie kann ich gegen eine Mieterhöhung vorgehen?
Januar 12, 2023 | 45,00 EUR | beantwortet von Günther Schulz
Sehr geehrter Rechtsanwalt,
ich heiße Heike Bergner und bin Mieterin einer Wohnung in München. Vor kurzem habe ich von meinem Vermieter eine Mieterhöhung erhalten, die ich als unangemessen hoch empfinde. Ich weiß nicht, wie ich dagegen vorgehen soll und hoffe auf Ihre Hilfe.
Die Ausgangssituation ist folgende: Ich wohne seit fünf Jahren in dieser Wohnung und habe immer pünktlich meine Miete gezahlt. Nun hat mein Vermieter mir mitgeteilt, dass er die Miete um 10% erhöhen will. Ich finde diese Erhöhung nicht gerechtfertigt, da es in den letzten Jahren keine Verbesserungen oder Modernisierungen in der Wohnung gegeben hat. Zudem habe ich auch keine zusätzlichen Leistungen oder Services vom Vermieter erhalten, die eine Erhöhung rechtfertigen würden.
Meine Sorge ist, dass ich mir die erhöhte Miete nicht leisten kann und gegebenenfalls sogar aus der Wohnung ausziehen müsste. Ich möchte aber gerne in meiner vertrauten Umgebung bleiben und nicht gezwungen sein, mir eine neue Wohnung zu suchen.
Daher meine Frage an Sie: Wie kann ich gegen die Mieterhöhung vorgehen? Gibt es rechtliche Möglichkeiten, um die Erhöhung zu verhindern oder zumindest zu reduzieren? Welche Schritte sollte ich als Mieterin unternehmen, um meine Interessen zu vertreten und meine Rechte zu wahren?
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung und freue mich auf Ihre fachkundige Beratung.
Mit freundlichen Grüßen,
Heike Bergner
Sehr geehrte Frau Bergner,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Mieterhöhung in Ihrer Wohnung in München. Als erfahrener Rechtsanwalt im Bereich Mietrecht kann ich verstehen, dass Sie besorgt sind und Ihre Rechte als Mieterin wahren möchten. In Ihrer Situation ist es wichtig, dass Sie die rechtlichen Möglichkeiten kennen und entsprechend handeln, um gegen die Mieterhöhung vorzugehen.
Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass eine Mieterhöhung nicht willkürlich erfolgen darf. Der Vermieter muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen und gewisse Fristen einhalten. In Ihrem Fall, wenn es keine Verbesserungen oder Modernisierungen in der Wohnung gab, könnte die Mieterhöhung möglicherweise nicht gerechtfertigt sein. Es ist wichtig zu prüfen, ob der Vermieter die gesetzlichen Vorgaben eingehalten hat und ob die Mieterhöhung angemessen ist.
Als Mieterin haben Sie verschiedene Möglichkeiten, um gegen die Mieterhöhung vorzugehen. Zunächst sollten Sie prüfen, ob die Mieterhöhung formell korrekt ist. Der Vermieter muss Ihnen die Mieterhöhung schriftlich mitteilen und bestimmte Angaben machen, wie zum Beispiel die Gründe für die Erhöhung und den neuen Mietpreis. Wenn diese Informationen fehlen oder unvollständig sind, könnte die Mieterhöhung unwirksam sein.
Des Weiteren haben Sie als Mieterin das Recht, die Mieterhöhung anzufechten. Sie können innerhalb von drei Monaten nach Erhalt des Mieterhöhungsschreibens Widerspruch einlegen. Es ist ratsam, dies schriftlich zu tun und die Begründung für Ihren Widerspruch darzulegen. In Ihrem Fall könnten Sie zum Beispiel darauf hinweisen, dass keine begründeten Gründe für die Mieterhöhung vorliegen und dass diese unangemessen hoch ist.
Sollte der Vermieter weiterhin auf der Mieterhöhung bestehen, können Sie sich an einen Mieterverein oder an einen Rechtsanwalt für Mietrecht wenden. Ein Fachanwalt kann Sie umfassend beraten, Ihre Rechte prüfen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten, um die Mieterhöhung zu überprüfen oder zu reduzieren.
Insgesamt ist es wichtig, dass Sie als Mieterin aktiv werden und Ihre Interessen vertreten. Nutzen Sie Ihre Rechte und lassen Sie sich fachkundig beraten, um gegen die Mieterhöhung vorzugehen. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und stehe Ihnen gerne zur weiteren Beratung zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Günther Schulz, Rechtsanwalt im Mietrecht
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