kündigung des stromvertrages
September 26, 2009 | 20,00 EUR | beantwortet von Michael Vogt
mein stromlieferant hat den jahrestarif um mehr als 100 euro erhöht. die erhöhung teilte flexstrom mir erst im august mit.daraufhin habe ich außerordentlich gekündigt, doch der lieferant will mich aus dem vertrag erst august 2010 entlassen. ist das rechtens? bekam sogar schon einen brief vom inkassounternehmen.
Sehr geehrte Ratsuchende,
sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Frage darf ich auf der Basis des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes gerne wie folgt beantworten:
Im Fall einer Erhöhung des Strompreises, d.h. Einer Änderung der Vertragsbedingungen zu Ihren Ungunsten, haben Sie das Recht, dem Stromlieferungsvertrag außerordentlich zu kündigen.
Wichtig ist hierbei, dass die Kündigung schriftlich erfolgt ist und Sie im Streitfall nachweisen könne, dass die Kündigung Ihrem Vertragspartner auch zugegangen ist.
Sie sollten daher dem Inkassounternehmen nochmals das Kündigungsschreiben in Kopie zukommen lassen.
Sollten Sie danach immer noch behelligt werden, sollten Sie die Beauftragung eines Rechtsanwalts in Betracht ziehen.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort einen ersten Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.
Hierbei möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es sich bei dieser Antwort, basierend auf Ihren Angaben, lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes handelt. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.
Sie können natürlich gerne im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal oder über meine E-Mail-Adresse mit mir Verbindung aufnehmen.
Für eine über diese Erstberatung hinausgehende Interessenvertretung steht Ihnen meine Kanzlei selbstverständlich ebenfalls gerne zur Verfügung.
Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Abend und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?