Frag-Einen

Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Vereinsrecht

Muß der Auftrag zur Eintragung ins Vereinsregister unbedingt in Paragraf 1 der Satzung genannt werden ?

Guten Tag,

Im Dezember haben Freunde und ich einen Verein gegründet. Doch nun kam ein Schreiben vom Amtsgericht, in dem die dortige Rechtspflegerin die Eintragung ablehnt und folgendes bemängelt:
1) In der Satzung fehlt in § 1 eine ausdrückliche Regelung, dass der Verein in das Register eingetragen werden soll.
2) 1. und 2. Vorsitzender wurden bei der Anmeldung durch die Notarin verwechselt. Schreibfehler ?
3) Der Satz "Es ist dem vom Ausschluß betroffenen Mitglied nicht erlaubt, sich von einem Rechtsanwalt vertreten zu lassen." sei unwirksam.
Hier nun meine Fragen:
1) Unter § 14 "In-Kraft-Treten" steht mit folgendem Wortlaut: " Vorstehende Satzung wurde in der Mitgliederversammlung vom 12. September 2020 verabschiedet und tritt mit der Eintragung im Vereinsregister in Kraft. Diese soll noch im Gründungsjahr vorgenommen werden."
a) Muß der Hinweis auf die Eintragung unbedingt unter § 1 vermerkt sein oder genügt es auch, wenn dieser weiter unten in der Satzung steht ?
b) Ist der Vermerk zu schwammig ? Sollte es besser "letztere" statt "diese" heißen ?
c) Ist alles obsolet, weil die Gründung nicht mehr in 2020 vorgenommen wurde ?
2) Der Fehler ist der Notarin unterlaufen und sie hat, nachdem wir diesen bemerkt hatten, unserer Bitte um Aufklärung und Korrektur gegenüber dem Amtsgreicht bis heute nicht nachgekommen.
a) Genügt eine einfache nochmalige Aufforderung oder
b) sollte diese mit einer Fristsetzung verbunden sein ?
3) Der Rechtsweg kann offenbar durch die Satzung nicht ausgeschlossen werden. Muß der oben unter Punkt 3) zitierte Satz nun zwingend gestrichen werden oder genügt es einfach, dass er unwirksam ist ?
Wir möchten verhindern, dass eine kurzfristige Mitgliederversammlung abgehalten und die Satzung abgeändert werden muß. Aus unserer Sicht ist dies nämlich gar nicht notwendig.

Haben Sie vielen Dank für Ihre Mühe !

Mit freundlichen Grüßen

L.S.

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