sexuelle Belästigung
August 7, 2012 | 45,00 EUR | beantwortet von Steffan Schwerin
Ich (27) habe in einem Chatforum ("kwick"-soziales Netzwerk) mehrere Frauen kontaktiert und sie gefragt ob sie Sex mit mir haben möchten. Eine (31)lehnte entrüstet ab und drohte mit einer Anzeige.
Mein Wortlaut war in etwa: Hallo wie gehts, hast du Interesse mich kennen zu lernen und mit mir ….-Sexpraktiken auszuleben, ich bin da offen?
Antwort von ihr: Das ist ja pervers.Ích habe die Mail kopiert und gehe zur Polizei. Nach mehreren Entschuldigungen von meiner Seite aus bemerkte sie noch in einem letzten Satz, dass sie selbst bei der Polizei arbeite und man sich in Kürze sehen würde.
Welche Konsequenzen kann das für mich haben? Kann ich von der Polizei vorgeladen werden, muss oder kann mit einer Anzeige gerechnet werden, liegt ein Straftatbestand vor? Handelt es sich hierbei um: sexuelle Beleidigung, sexuelle Nötigung oder Belästigung? Kann in so einem Fall ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, muss ich mit Post rechnen? Was kann mir da passieren? Es ist mir sehr wichtig zu wissen, ob in einem sochen Fall von irgendwoher Post kommen kann oder wird, da dies unbedingt vermieden werden sollte. Der Internetanschluss läuft nicht auf meinen Namen.
Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Es kann Ihnen nichts passieren.
Sie haben keine Straftat verwirklicht.
Solange Sie die Frau(en) nicht belästigt oder bedroht haben, besteht kein Grund zur Besorgnis.
Es handelt sich insbesondere nicht um eine sexuelle Nötigung, Beleidigung oder dergleichen.
Daher drohen weder Anzeige noch Ermittlungsverfahren noch Strafe - weder für Sie noch für den Anschlussinhaber.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
Rechtsanwalt
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Experte für Strafrecht
Jena
Die Rechtsanwaltskanzlei Steffan Schwerin berät Sie in (fast) allen rechtlichen Lebenslagen. Ich verstehe mich als Dienstleister - getreu dem Motto: Recht haben - Recht durchsetzen - Recht bekommen, berate ich meine Mandanten und wir erarbeiten gemeinsam einen Lösungsweg. Ich vertrete Ihre Interessen außergerichtlich und auch gerichtlich. Ich arbeite vorzugsweise in den Rechtsgebieten Internetrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht, Mietrecht, aber auch im Familien-, Erb- und Strafrecht. Einen weiteren Schwerpunkt bildet das Vertragsrecht (Mietverträge, Leihverträge, Eheverträge, Kaufverträge, Darlehensverträge, Leasingverträge, Werkverträge, Dienstleistungsverträge, Arbeitsverträge, Aufhebungsverträge, Geheimhaltungsvereinbarungen, Kooperationsvereinbarungen, Bauverträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB); hier prüfe ich bestehende Verträge und AGB für Sie oder erstelle Verträge und AGB nach Ihren Anforderungen. Darüber hinaus sind auch Gewerbetreibende, Freiberufler und Unternehmen angesprochen, sich durch meine Kanzlei beraten und vertreten zu lassen.
vollständiges Profil