Hausdurchsuchung - wie verhalten?
Juli 6, 2020 | 30,00 EUR | beantwortet von Bernhard Müller
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie sollte man sich bei einer Hausdurchsuchung verhalten?
Sofern Hardware beschlagnahmt wird, hat man eine Chance, an eine Kopie seiner Daten (Versicherungsunterlagen etc.) zu kommen? Kann man irgendwo eine Sicherungskopie lagern, die nicht beschlagnahmt würde?
Sehr geehrter Fragesteller,
leider kann in der BRD jeder, auch wenn er unschuldig ist, jederzeit das Opfer einer Durchsuchung werden.
Auch wenn es schwer fällt, darf man keinen aktiven Widerstand gegen die Handlanger des staatlichen Repressionsapparate leisten. Der Wegnahme sollte unverzüglich widersprochen werden.
Gegen den Durchsuchungsbeschluß sollte sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Es sollte Akteneinsicht beantragen. Gegen den Richter, der den Durchsuchungsbeschluss ausgestellt hat und den Staatsanwalt, der ihn beantragt hat, sollte man Strafantrag wegen Verfolgung Unschuldiger stellen, wenn man unschuldig Opfer einer Durchsuchung geworden ist. Man sollte sich nicht zum Sachverhalt äußern.
Wenn die erst einmal in dem Haus sind, hat man keine Möglichkeit mehr Kopien zu erstellen. Daher sollten vorher regelmäßig Kopien hergestellt werden. Einmal im Monat eine Sicherheitskopie erstellen, ist ein guter Rhythmus.
Wenn Sie verhindern wollen, dass die Kopien gleich mit beschlagnahmt werden, müssen Sie diese an einem geheimen Ort außerhalb des Hauses aufbewahren.
Bis unschuldige Opfer von Durchsuchungen die beschlagnahmte Hardware zurückerhalten, kann es mehrere Monate dauern.
Wenn man sich gegen diese Gestapomethoden wehrt, riskiert man sogar weitere Repressionen wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte oder Beleidigung.
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