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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Strafrecht

Handy kontrolliert

Hallo,

ich habe den Verdacht, dass jemand heimlich auf meinem Mobiltelefon einen Whats-App-Chat gelesen hat.

Handelt es sich hierbei um eine Straftat und wenn ja um welche?

Bernhard Müller

Sehr geehrter Fragesteller,

dass kommt darauf an.

Wenn Ihr Handy irgendwo lag und der Täter nur raufsehen musste, um lesen zu können, ist es keine Straftat.

Musste er eine Sicherung überwinden beispielsweise eine Pin auskuntschaften und eingeben, ist es ein Ausspähen von Daten § 202a StGB.

Hat der Täter eigene technische Geräte eingesetzt um die Funkwellen abzufangen und auszuwerten, die zwischen Ihrem Handy und dem Handy des Chat Partners ausgetauscht wurden, liegt ein Abfangen von Daten § 202b StGB vor.

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Müller

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Experte für Strafrecht

Bernhard Müller

Bernhard Müller

Berlin

Bernhard Müller ist seit April 2004 als Einzelanwalt tätig. Wer Streit mit seinem Vermieter hat, etwas erbt, vererben will, sich scheiden lassen will, wer Ärger mit der Polizei oder sonst ein rechtliches Problem hat, findet bei Rechtsanwalt Bernhard Müller kompetente Beratung. Im Jahr 2009 hat er 2 mal hintereinander den Jusline Kommentierwettbewerb gewonnen.

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