Kreditbetrug
März 16, 2010 | 30,00 EUR | beantwortet von Andreas Scholz
Mein Arbeitgeber hat zum 28.2.10 mein Arbeitsverhältnis gekündigt. Da ich mein Girokonto überzogen habe, habe ich einen Kredit in Höhe von € 2.000,00 bei einer Bank im Internet beantragt, denn ich wußte, dass Voraussetzung für einen Kredit die letzten beiden Gehaltsabrechnungen waren und die hatte ich ja aktuell noch von meinen Arbeitgeber. Bei dem Kreditvertrag mußte ich dann natürich auch die Daten meines Arbeitgebers angeben. Ich kann mich jedoch nicht erinnern, ob ich angekreuzt hatte, in welchem Verhältnis - ob befristet oder unbefristet - mein Arbeitsverhältnis war. Auf jeden Fall hat die Bank bei meinem damaligen Arbeitgeber angerufen, da sie noch Rückfragen hatte. Dort wurde dem Mitarbeiter der Bank dann mitgeteilt, dass zum 28.2.2010 mein Arbeitsverhältnis gekündigt wurde und ich freigestellt sei (Durften die das überhaupt ?). Das teilte mir die Bank dann auch telefonisch mit und machte mich darauf aufmerksam gegen mich wegen Kreditbetrugs zu ermitteln. Und tatsächlich bekam ich jetzt eine Vorlagung in der Ermittlungssache wegen Kreditbetrugs. Diese Vernehmung soll mir Gelegenheit geben zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen, die Verdachtsgründe aufzuklären und die zu meinn Gunsten sprechenden Tatsachen geltend zu machen.
Wir komme ich aus der Geschichte wieder raus ? Ich habe mir bisher noch nie was zu Schulden kommen lassen, habe eine absolut positive Schufa-Auskunft. Die ganze Geschichte ist mir richtig peinlich und unangenehm.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst müssen Sie als Beschuldigter keine Angaben ggü. der Polizei, der StA oder dem Gericht machen.
Wenn Sie von der Polizei vorgeladen worden sind, brauchen Sie nicht einmal zu erscheinen, Sie müssen sich auch nicht abmelden.
Wurden Sie von der StA geladen, haben Sie zu erscheinen, müssen sich aber nicht äußern.
Ob Sie nun tatsächlich zum Tatvorwurf Stellung nehmen sollten, hängt entscheidend davon ab, was für Angaben Sie ggü. der Bank gemacht haben. Bevor Sie dies nicht nochmals erforscht haben, sollten Sie keine Angaben machen.
Die StA hätte Ihnen einen (versuchten) Betrug nachzuweisen. Einzige Beweismittel sind im Moment wohl die Angaben des Arbeitgebers (und hier ist nicht relevant, welche Angaben der AG ggü. der Bank gemacht hat, vielmehr kann die StA den AG als Zeugen hören und hier hätte der AG wahrheitsgemäße Angaben zu machen) und Ihre Angaben ggü. der Bank. Wenn aus den Angaben, die Sie ggü. der Bank gemacht haben, nicht hervorgeht, dass Sie fälschlicherweise ein unbefristetes Arbeitsverhältnis angegeben haben, so dürften die Ermittlungen mangels Tatverdachtes eingestellt werden. Haben Sie tatsächlich aber ein unbefristetes AV angegeben, so werden die Ermittlungen wohl nicht eingestellt. Es läge dann an der StA, Ihnen nachzuweisen, dass Sie vorsätzlich falsche Angaben gemacht haben. Ich rate Ihnen, über einen Verteidiger Akteneinsicht zu beantragen und sich nach Einsicht hinsichtlich des weiteren Vorgehens rechtlich beraten zu lassen.
Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben. Bei noch offenen Fragen oder Unklarheiten nutzen Sie einfach die Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Scholz, RA
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