Frag-Einen

Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Strafrecht

Einführung Arzneimittel

Hallo,

eine mir unbekannte Person hat mir aus USA ein Paket geschickt. Ich mußte es auf dem Zollamt abholen und dort unter Aufsicht öffnen (ich habe dem Zollbeamten gesagt daß ich den Absender nicht kenne, er sagte ich solle es 'halt erstmal aufmachen').
Dabei kamen 'zulassungspflichtige Arzneimittel' zum Vorschein. Es wurde nun ein Bußgeldverfahren eingeleitet, zu dem ich mich binnen 14 Tagen äußern soll.
Ordnungswidrigkeit nach §97 Abs 2 Art 8 i.V.m. §73 Abs. 1 AMG

Was soll ich denen nun antworten? Wenn ich eine falsche Aussage zur Person mache 1000€. Der ganze Fall könnte nach §97 mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 geahndet werden...

Susanne

Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla

Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!

Sie sollten zunächst erstmal Ruhe bewahren. Zudem sollten Sie so schnell wie möglich einen im Strafrecht/Ordnungswidrigkeitenrecht erfahrenen Kollegen Vorort mit der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen beauftragen.


Dann sollte so schnell die mögliche Akteneinsicht beantragt werden um zu sehen, wie sich der Sachverhalt insgesamt darstellt.

Anschließend sollte hierauf die weitere Verteidigungsstrategie abgestimmt werden. Sofern Sie den Absender tatsächlich nicht kennen und auch keine Verbindung zwischen Ihnen und dem Absender nachweisbar ist, bräuchten Sie in der Tat eigentlich nicht zu befürchten. Sie hätten dann nämlich keinen Vorsatz bezüglich des Einführens von Arzneimitteln.

Bevor Sie Ihre Aussage nicht mit einem Rechtsanwalt abgestimmt haben, sollen Sie auf jeden Fall zu den Vorwürfen nicht von sich aus Stellung nehmen.


Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben auch wenn ich bedaure, Ihnen keine positivere Nachricht geben zu können. Sie können mich natürlich gerne im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal oder über meine E-Mail-Adresse mit mir Verbindung aufnehmen.


Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen: Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.


Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Montagnachmittag und einen guten Wochenstart!

Mit freundlichem Gruß

Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt

Heilsbergerstr. 16
27580 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de
Tel. 0471/3088132
Fax.0471/57774

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