Beleidigung, Morddrohung
Mein Vater hat mich in Anwesenheit von mehreren Zeugen als Schwein, elende Drecksau, Entführer und Mörder bezeichnet und glaubhaft gedroht, mich mit der Axt zu erschlagen.
Eine Gewaltschutzverfügung wurde vom Amtsgericht erlassen und in mündlicher Verhandlung bestätigt. Er gab die Morddrohung zu.
Meine diesbzgl. Strafanzeige wurde mangels öffentlichem Interesse eingestellt. Gibte es Möglichkeiten, doch noch eine Verfolgung zu erwirken?
Es wurde auf Sühneversuch und Privatklage verwiesen.
Was bringt mir eine Sühneversuch? Ist er zwingend notwendig?
Welche Aussichten hat eine Privatklage? Wie könnte bei Obsiegen eine mögliche Strafe aussehen?
Welche Möglichkeiten gibt es sonst noch, mich dagegen zu verwehren und rechtlich entgegenzutreten?