Frag-Einen

Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Strafrecht

Erneute Strafanzeige wg. Betrug trotz Bewährung

Hallo! Ich habe eine Frage zum Strafrecht. Ich wurde vor einem Jahr wegen Warenkreditbetruges auf 3 Jahre und 6 Monate (Bewährung) verurteilt. Im Dezember 2008 habe ich nochmal über ein Versandhaus bestellt, die Ware aber in vollem Umfang wieder retoure geschickt. Dafür habe ich auch den Retourenbeleg. Das Versandhaus (Inkassounternehmen) wollte aber dennoch das Geld für die Ware haben obwohl ich mehrfach dahin geschrieben habe und hat mich nun angezeigt wegen Betruges (da ich schon die eidesstaatliche abgegeben hatte) und nun muss ich wieder vor Gericht. Mir wird vorgeworfen das ich vorgetäuscht hätte die Ware zahlen zu können und somit 3 schaden wollte. Aber ich hab ja die Ware nicht behalten und hätte sie auch bezahlen können, wenn ich sie behalten hätte! Deshalb kann man mir das doch nicht vorwerfen!? Was kann mir denn im schlimmsten Fall passieren!? Muss ich jetzt meine 6 Monate Freiheitsstrafe antreten oder habe ich eine Chance auf Bewährungsverlängerung????????? Also wie groß ist die Warscheinlichkeit das ich ins Gefängnis muss????

MfG

Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!

Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts zu Ihren Fragen wie folgt Stellung nehmen:

Ob in Ihrem Fall ein Betrug vorliegt, lässt sich ohne Kenntnis aller Umstände schlecht beurteilen. Viele Staatsanwaltschaften nehmen schon aufgrund der EV einen sog. Eingehungsbetrug an. Es gibt aber auch Rechtsprechung, die es nicht für Ausreichend erachtet, dass lediglich eine EV vorliegt.

Es kommt insbesondere auf den Zeitraum, der zwischen der Abgabe der EV liegt und der betreffenden Warenbestellung, sowie auf die Einnahmen des Beschuldigten an, also auf die konkreten Umstände des Einzelfalls.

Nachfolgend habe ich Ihnen einen Link zu einem entsprechenden Urteil beigefügt:

http://www.nacke-leffler.de/mitteilungen/eingehungsbetrug-bei-warenbestellungen-im-versandhandel-verneint.html


Sie sollten unbedingt einen Rechtsanwalt beauftragen, damit dieser bei der Staatsanwaltschaft Akteneinsicht beantragt, denn nur so können Sie sich (und der Rechtsanwalt, der Ihnen dann mit einer entsprechenden Argumentation helfen soll) einen vollständigen Überblick darüber machen, von welchem Sachverhalt die zuständige Staatsanwaltschaft ausgeht , also was die StA vorliegen hat.

Dass Sie die Ware nicht behalten haben, ist leider nicht von Belang ,sehr wohl aber, dass Sie nach Ihrer Schilderung die Ware bezahlen wollten und auch bezahlen konnten.

Im schlimmsten Fall würde die Bewährung widerrufen mit der Folge, dass Sie Ihre Haftstrafe antreten müssten. Eine Einschätzung ist aber ohne Akteineinsicht leider nicht möglich. Es käme auch eine Bewährungsverlängerung in Betracht. Dies hängt auch etwas von dem Ermessen des zuständigen Staatsanwalts/Richters ab.

Wie bereits gesagt, sollten Sie so schnell wie möglich einen Kollegen mit der Akteneinsicht beauftragen und dann das weitere Vorgehen abstimmen, was insbesondere darin liegen wird, gegen Ihren Vorsatz bezüglich eines Warenbetruges zu argumentieren.



Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:

Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann.

So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.

Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können mich natürlich gerne im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal oder über meine E-Mail-Adresse mit mir Verbindung aufnehmen.


Ich wünsche Ihnen noch ein frohes neues Jahr und alles Gute!


Mit freundlichem Gruß

Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt

Heilsbergerstr. 16
27580 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de
Tel. 0471/3088132
Fax. 0471/57774

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Experte für Strafrecht

Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla

Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla

Bremerhaven

Amtsgerichtsbezirk: Bremerhaven

Berufshaftpflichtversicherung:

R+V Versicherung AG
Taunusstr.1
65193 Wiesbaden



Die Rechtsanwaltskanzlei Newerla beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit dem Familien-, dem Erb-, dem Wettbewerbs-, Internet- und Computerrecht sowie dem allgemeinen Zivilrecht.

Neben der klassischen
Rechtsberatung und der außergerichtlichen sowie gerichtlichen Vertretung hat sich die Kanzlei auf die Erstellung sowie Überprüfung von Verträgen jeglicher Art, sowie Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Onlineauftritten sowie die Abwehr wettbewerbsrechtlicher, sowie marken- und urheberrechtlicher Abmahnungen spezialisiert.

Expertenwissen:
  • Medienrecht
  • Internet-,Computerrecht
vollständiges Profil