Geldforderung
Mai 26, 2010 | 40,00 EUR | beantwortet von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla
- November 2009 Gespräch zwischen Sina (23 Jahre) und Kevin (17 Jahre) über Handy
- 12 Nov. Kevin nennt Preis von IPhone 1 = 380 € / 2 = 350 € mit Hinweis auf Rechnung, Kassenbon, und Garantie (Email)
- 13 Nov. Anfrage von Sina über Handy evtl. Samsung (Email)
- 09 Feb. 2010 Sina fragt nach was für ein Handy von IPone nach (Email)
- 12 Feb. Kevin Model 3GS (Email)
- 16 Feb. Sina fragt nach welche menge möglich ist (Email)
- 25 Feb. Sina fragt nach möglichen Farben nach (Email)
- 25 Feb. Kevin fragt nach der Menge (Email)
- 25 Feb. Sina schreibt wenn möglich 6 – 8 Stk. (Email)
- Es werden 6 Handys bestellt
- Am Tag der Geldübergabe sollen nur 2 Handys (700 €) gekauft werden und der Bruder von Sinas Freund fährt mit Kevin zur 3. Person. Geld wird übergeben und eine Bescheinigung für die Geldübergabe an 3. Person soll nicht unterschrieben werden (laut Bruder: bringt sowieso nichts).
- 3. Person übergibt Geld an 4. Person??
- 3. Person meldet von 4. Person an Kevin das nur bei gesamter Bestellung (6 Handys) eine Auslieferung gibt (Aussage Händler kommt nicht wegen (2 Handys vorbei)
- Kevin spricht mit Sina
- Sina besorgt das Geld und übergibt 1400 € an Kevin
- Kevin übergibt das Geld an 3. Person
- 3. Person übergibt Geld an 4. Person??
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- Alles wartet
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- Viel SMS-Verkehr zwischen Kevin – Sina / Kevin – 3. Person
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- 22 Mai Sina will mit Eltern von Kevin reden (spricht mit Mutter von Kevin)
- 23 Mai Freund von Sina (Tobi ca. 23+ Jahr) spricht mit Mutter und will das Geld 2100 €
- 23 Mai Tobi kommt vorbei droht mit Anzeige bei der Polizei wenn keine 2100 € übergeben werden und will Adresse von 3. Person. Ruft 3. Person an zum treffen. Treffen findet nicht statt.
- 23 Mai Tobi kommt mit Überweisungsscheine u. Schriftstück das 2100 € bezahlt werden vorbei und droht mit Anzeige bei der Polizei. Wir zeigen auf das 700 € von seinen Bruder übergeben wurden und uns nichts angehen. Tobi würde Schriftstück auf 1400 € reduzieren.
- 24 Mai machen Tobi Angebot über 700 € (2100 € durch Kevin, 3. Person u. 4. Person) wegen Ausbildungsplatz von Kevin. Tobi will 2100 € egal wie. Müssen treffen mit 3. Person ausmachen (Mittwoch 26.05.10) sonst Anzeige bei der Polizei.
Mein Sohn hat selbst ein Handy für sich bestellt und Tobi lässt keinen Kontakt zu Sina zu.
Wir sollen wir (Vater u. Kevin) uns verhalten?
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!
In strafrechtlicher Hinsicht hat ihr Sohn nach ihrer Schilderung grundsätzlich nichts zu befürchten. Das einzige woran man denken könnte, wäre ein Betrug ihres Sohnes gegenüber Sina. Hierzu müsste ihr Sohn aber einen Vorsatz gehabt haben Sina zu betrügen. Dieses liegt nach Ihrer Schilderung nicht vor. Ganz im Gegenteil. Es drängt sich mir die Vermutung auf, dass sowohl Ihr Sohn als auch Sina von Person drei beziehungsweise Person vier betrogen worden ist. Es wurde er schließlich Geld gegeben und keine Ware erhalten.
Ich rate Ihnen daher zu folgendem Vorgehen:
Gemäß Paragraph 107 BGB konnte ihr Sohn überhaupt gar keinen Vertrag mit Person drei und Person vier über die Handy schließen, ohne ihre Einwilligung zu haben. Daher ohne ihre Einwilligung den Vertrag geschlossen hat, hängt die Wirksamkeit des Vertrages gemäß Paragraph 108 Abs. 1 BGB von ihrer Genehmigung ab. Sofern sie diese Genehmigung verweigern ist kein Vertrag zu Stande gekommen.
Sie sollten also gegenüber Person drei und Person vier erklären, dass sie die Genehmigung ausdrücklich verweigern und das Geld zurückverlangen anderenfalls Betrugsanzeige erstatten.
Sollte die Gegenseite nicht reagieren sollten sie Betrugsanzeige erstatten. Sie beziehungsweise Sina sollten der Gegenseite vorher aber schriftlich eine angemessene Frist (etwa 10-14 Tage) zur Lieferung der beiden Handys, alternative Rückzahlung des Kaufpreises, auffordern.
§ 107 BGB Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
Der Minderjährige bedarf zu einer Willenserklärung, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.
§ 108 BGB Vertragsschluss ohne Einwilligung
(1) Schließt der Minderjährige einen Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, so hängt die Wirksamkeit des Vertrags von der Genehmigung des Vertreters ab.
(2) Fordert der andere Teil den Vertreter zur Erklärung über die Genehmigung auf, so kann die Erklärung nur ihm gegenüber erfolgen; eine vor der Aufforderung dem Minderjährigen gegenüber erklärte Genehmigung oder Verweigerung der Genehmigung wird unwirksam. Die Genehmigung kann nur bis zum Ablauf von zwei Wochen nach dem Empfang der Aufforderung erklärt werden; wird sie nicht erklärt, so gilt sie als verweigert.
(3) Ist der Minderjährige unbeschränkt geschäftsfähig geworden, so tritt seine Genehmigung an die Stelle der Genehmigung des Vertreters.
Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:
Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.
Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben.Ich bitte Sie meine Antwort zu akzeptieren. Sie können mich natürlich gerne über meine E-Mail-Adresse oder die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen.
Ich hoffe Ihre Frage zu ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben und wünsche Ihnen noch einen angenehmen Mittwochnachmittag!
Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste
Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt
Heilsbergerstr. 16
27580 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de
Tel. 0471/3088132
Fax: 0471/57774
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