usa aktien depot
Februar 23, 2010 | 20,00 EUR | beantwortet von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla
habe seit 8 monaten ein aktiendepot bei einer us bank und handle mit einem betrag , der gleichbleibend auf dem us konto bleibt ...also keine rücküberweisung auf deutsches depot.....habe bei eröffnung auch das blatt W8BEN ausgefüllt und deshalb keine us - steuernummer.
was muss/kann ich tun um keine probleme mit dem finanzamt zu bekommen ?
1. jährlich meine gewinne und verluste vom us konto bei der steuererklärung angeben und wenn ja ..werden die dann gleich wie deutsche aktiengewinne /verluste behandelt
und /oder
2. kann ich diese gewinne und verluste erst dann angeben ,wenn ich das geld wieder auf ein deutsches konto rücküberweise ?
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!
Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung zu Ihren Fragen wie folgt Stellung nehmen:
Zu 1.)Was muss/kann ich tun um keine Probleme mit dem Finanzamt zu bekommen ?
Damit Sie keine Probleme mit dem Finanzamt bekommen, müssen Sie Gewinne aus diesen Anlagen, sofern erwirtschaftet, wahrheitsgemäß und vollständig in Ihrer Einkommensteuererklärung (Anlage KAP) angeben.
Um einen ordnungsgemäßen Ablauf diesbezüglich zu gewährleisten, rate ich Ihnen dringend an, einen im Steuerrecht erfahrenen Kollegen vor Ort oder einen Steuerberater zu beauftragen
Zu 2.) Jährlich meine gewinne und Verluste vom US-Konto bei der Steuererklärung angeben und wenn ja ..werden die dann gleich wie deutsche Aktiengewinne /Verluste behandelt und /oder
Ja, sie müssen diese Gewinne und können die Verluste (die Gewinne müssen Sie, die Verluste dürfen Sie) in Ihrer jährlichen Steuererklärung angeben. Dabei werden die Gewinne grundsätzlich genauso wie bei Aktien in Deutschland behandelt lediglich mit der Maßgabe, dass eventuelle Dollarbeträge in Euro umzurechnen sind.
Zu 3.) Kann ich diese Gewinne und Verluste erst dann angeben ,wenn ich das Geld wieder auf ein deutsches Konto rücküberweise ?
Nein, Sie müssen die Gewinne grundsätzlich für das Jahr angeben, in welchen sie in Ihr Vermögen geflossen sind. Es ist insoweit unerheblich, ob dieses Geld auf einem Konto im Ausland oder in Deutschland landet.
Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:
Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.
Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen. Sie können mich natürlich gerne im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal oder über meine E-Mail-Adresse mit mir Verbindung aufnehmen.
Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Dienstagnachmittag!
Mit freundlichem Gruß
Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt
Heilsbergerstr. 16
27580 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de
Tel. 0471/3088132
Fax: 0471/3088316
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