§ 35 a ESTG
April 18, 2010 | 30,00 EUR | beantwortet von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla
Sg D&H,
wir haben im Jahr 2008 unsere Wohnung renoviert.
Die Rechnung haben wir heute mit dem Datum 20.11.2008 erhalten. Die Steuererklärung 2008 und 2009 ist erfolgt.
Kann ich die in der Rechnung enthaltenen Lohnkosten mit diesem Rechnungsdatum auch 2010 in meiner Steuererklärung angeben oder muss die Rechnung auf das heutige Datum geändert werden.
mfg
Englert
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage!
Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung zu Ihrer Frage wie folgt Stellung nehmen:
Dies stellt grundsätzlich kein Problem dar. Da das Leistungsdatum (2008) und das Rechnungsdatum (2010) aber etwas sehr ungewöhnlich sind, würde ich auf eine Korrektur des Rechnungsdatums auf 2010 bestehen.
Aktuell ist das Rechnungsdatum nämlich falsch, da das Leistungsdatum zwar in 2008 liegt, das ordnungsgemäße Rechnungsdatum aber immer das Datum der Ausstellung, also 2010 beinhalten muss. Damit es zu keinen Verwirrungen bei dem zuständigen Finanzamt kommt, sollten Sie das Rechnungsdatum also bitte ändern lassen.
Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:
Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.
Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können mich natürlich gerne im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal oder über meine E-Mail-Adresse mit mir Verbindung aufnehmen.
Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Sonntagnachmittag und ein erholsames Wochenende!
Mit freundlichem Gruß
Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt
Heilsbergerstr. 16
27580 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de
Tel. 0471/3088132
Fax: 0471/3088316
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