Finanzamt Geldfluss
März 11, 2010 | 20,00 EUR | beantwortet von Steffan Schwerin
Ich bin Selbsständig.
Ich hatte eine Betriebsprüfung vom Finanzamt.
Es tauchten Fragen auf wie ich z.B. dies oder das finanziert habe.
Ich soll den Geldfluss nachweisen zum Beispiel gab ich an: eine Bekannte hat mir 15000 € geborgt zum Anschaffen einer Maschine.
Ich soll Ihre Kontoauszüge vorlegen worauf ersichtlich ist das Sie das Geld abgehoben hat usw...
Die Bekannte hat aus diesem Jahr keine Kontoauszüge und ich will diese damit auch nicht belästigen.
Ich soll auch nachweisen wie sich meine Frau Privat Dinge gekauft hat ( Geldfluss.. )
Ich hatte die letzten Jahre auch nicht das Einkommen um sagen zu können - "ich habe das Geld unter dem Kopfkissen hervorgeholt"
Indirekt wird mir ja hier eine (Steuer)Straftat unterstellt.
Wenn ich angebe das ist mein Geld oder das Geld meiner Frau
( Prinzip: "Schluss aus - weitere Angaben kann ich dazu machen - könnte mich ja eventuell selber wegen einer Straftat belasten." )
wird mir das Finanzamt Betrag x als Schwarz verdienst anrechnen und besteuern ?
Wie kann ich mich in dieser Angelegenheit Rechtssicher verhalten.
Welche Rechte hat das Finanzamt in dieser Angelegenheit.
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Hinsichtlich der 15.000 € kann ein Darlehensvertrag mit der Bekannten aufgesetzt werden. Dieser muss dann dem FA vorgelegt werden. Mehr kann dann nicht verlangt werden.
Zu allen anderen Positionen können Sie auch nur das nachweisen, wozu es eben Belege gibt. Ggf. kann in der ein oder anderen Sache auch mal ein Belege nachgereicht werden.
Das FA muss dann erstmal einen Betrag x ermitteln, den es für „schwarz“ erwirtschaftet hält und entsprechende Beweise erbringen.
Sie können nicht mehr tun, als alle Belege offen zu legen und Ihre Zahlungseingänge und Ausgänge nachzuweisen.
Ich darf Sie abschließend darauf hinweisen, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann. Es wird ausschließlich das Ziel verfolgt, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres geschilderten Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten. Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen im Rahmen Ihrer Sachverhaltsschilderung kann eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Sie können sich gern im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir in Verbindung setzen.
Darüber hinaus stehe ich Ihnen selbstverständlich auch im Rahmen einer Mandatierung zur Verfügung. Den geleisteten Erstberatungsbetrag würde ich Ihnen in voller Höhe anrechnen.
Eine größere Entfernung zwischen Anwalt und Mandant stellt grundsätzlich kein Problem dar. Mit Hilfe moderner Kommunikationsmittel wie E-Mail, Post, Fax und Telefon ist eine Mandatsausführung ebenfalls möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
Rechtsanwalt
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