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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Sozialrecht

Antrag auf ALG nach Pause

Sehr geehrte Damen und Herren,

kürzlich wurde mir seitens meines Arbeitgebers die betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen. Aufgrund meiner langen Betriebszugehörigkeit scheide ich aus dem Unternehmen erst zum 30.06.2010 aus. Aus persönlichen Gründen möchte ich im direkten Anschluss daran eine Pause einlegen, in der ich nicht arbeite, wie lange kann ich heute noch nicht genau sagen. D.h. Ab 01.07.10 werde ich nicht arbeiten und suche auch - für die Zeit der Pause - keine Arbeit. Im Anschluss an diese Pause werde ich sicherlich wieder Arbeit suchen und möchte dann auch meinen ALG-Anspruch auf Grundlage der Zeit vor dem 30.06.10 geltend machen. Welche Möglichkeiten bestehen, meinen ALG-Anspruch nicht zu verwirken, welche Fristen muss ich ggf. beachten und was muss ich dafür unternehmen ?

Víelen Dank schon jetzt für Ihre Information.

Andreas Scholz

Sehr geehrter Fragesteller,

Zunächst haben Sie sich frühzeitig arbeitssuchend zu melden, § 38 SGB, damit spätestens am dritten Tage nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes Ihres Beschäftigungsverhältnisses. Melden Sie sich verspätet, so kann nach § 144 Abs. 1 Nr. 7 SGB eine Sperrzeit von einer Woche angeordnet werden, § 144 Abs. 6 SGB.

Daneben müssen Sie die Rahmenfrist nach § 124 SGB III beachten. Nach dieser entfällt Ihr Anspruch auf ALG 1 dann, wenn Sie innerhalb des Zeitraumes von zwei Jahren vor Antragstellung nicht nicht mindestens 12 Monate in einem versicherten Arbeitsverhältnis gearbeitet haben. Von daher sollte die von Ihnen beabsichtigte Pause nicht zu lang bemessen sein, jedenfalls den Zeitraum von einem Jahr nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses nicht überschreiten.

Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben, bei Unklarheiten fragen Sie nach.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Scholz, RA

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Experte für Sozialrecht

Andreas Scholz