Frag-Einen

Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Sozialrecht

zinseinkünfte Lastenzuschuss

Ich lebe mit meiner Tochter in einem Einfamilienhaus und beziehe seit einem Jaht Lastenzuschuss. Aufgrund des Datenabgleichs wurden für meine Tochetr Zinseinkünfte ermittelt in Höhe von 145 Euro. Diese stammen von einem Sparvertrag, den Meine Tante und Onkel für meine Tochter angelegt haben. Ich bin weder über Art, Umfagng, Dauer oder Höhe unterrichtet. Sind diese Zinserträge relevant?
MfG
Werth

Andreas Scholz

Sehr geehrter Fragesteller,

jedes Haushaltsmitglied hat sich ggü. der Wohngeldstelle über sein Einkommen zu erklären. Zum Einkommen gehört auch Einkommen aus Kapitalvermögen, damit die Zinseinkünfte.

Auch wenn Ihre Tochter das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben sollte, so besteht für diese die Verpflichtung, Zinserträge aus Sparguthaben ggü. der Wohngeldstelle anzugeben. Dies deshalb, weil sich ein erhöhtes Einkommen auf Ihre Anspruchsberechtigung auswirkten kann.

Gegenüber der Wohngeldstelle sind daher die Zinseinkünfte mitzuteilen. Ob die Zinseinkünfte tatsächlich dazu führen, dass Ihr Anspruch auf Lastenzuschuss entfällt, kann ich von hier aus nicht beurteilen. Jedenfalls aber müssen Sie ggü. der Wohngeldstelle die Höhe der Zinseinkünfte mitteilen.

Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben. Bei Unklarheiten fragen Sie nach.

Mit freundichen Grüßen

Andreas Scholz, RA

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Experte für Sozialrecht

Andreas Scholz