Frag-Einen

Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Sonstige Fragen an Rechtsanwälte

Holzlieferung

Hallo,

ich habe bei einem Holzhändler 6 Raummeter ofenfertiges Buchenholz (25 cm Scheite) bestellt.
Die Lieferung klappte problemlos. Nun habe ich das Holz im Keller sauber aufgestapelt.
Bei einer Tiefe von 1 Meter und einer Höhe von 1 Meter müsste ich nun auf eine Länge von 6 Metern kommen.
Das ist mein Verständnis von Raummeter.
Leider sind es nur knapp über 4 Meter geworden.
Der Händler behauptet nun das dies auch so richtig wäre.
Meiner Meinung nach (und Recherchen im Internet) entspricht die gelieferte Menge aber lediglich 6 Schüttraummetern und nicht Raummetern wie vom Händler zugesagt.
Der Händler bleibt beharrlich auf seinem Standpunkt.

Wer hat nun Recht?

Dr. Lars Nozar

Hallo, ihre Recherchen sind korrekt. Wenn Sie Raummeter bestellt haben, haben Sie auch einen Anspruch auf Lieferung von Raummetern. Aber was wollen Sie nun tun ? Ich nehme anhand Ihrer Frage an, dass Sie die Fehlsumme bereits angezeigt haben. Bitte setzen Sie dem Lieferanten nun eine Nachfrist von 10 Werktagen (bitte tagesgenau angeben) zur Lieferung der Restsumme. Teilen Sie ihm auch mit, dass Sie - sollte er nicht liefern - die Differenz woanders kaufen und etwaige Mehrkosten bei ihm liquidieren werden. Vielleicht bringt ihn das ja dazu die Nachlieferung vorzunehmen. Oder brauchen Sie noch mehr als die sechs Raummeter insgesamt ? Vielleicht brauchen Sie ja doch 10 Raummeter, und bestellen diese. Nach Lieferung könnten Sie dann mit ihrer Forderung aus der Fehllieferung unjuristisch gesagt die "Verrechnung vornehmen".
Ich hoffe, Ihnen geholfen zu haben.
Besten Gruss in den Abend.

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Experte für Sonstige Fragen an Rechtsanwälte

Dr. Lars Nozar