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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Sonstige Fragen an Rechtsanwälte

Darf ich meine Wohnung untervermieten, wenn mein Vermieter es nicht erlaubt?

Sehr geehrter Rechtsanwalt,

ich heiße Max Ullmann und wende mich an Sie mit einer Frage bezüglich des Themas Untervermietung meiner Wohnung.
Die Ausgangssituation ist folgende: Ich bin Mieter einer Wohnung und in meinem Mietvertrag steht, dass ich die Wohnung nicht untervermieten darf. Allerdings habe ich mich in eine finanzielle Notlage gebracht und überlege, ob es möglich ist, die Wohnung dennoch unterzuvermieten, um die Miete zu decken.
Der Ist-Zustand ist, dass ich momentan Schwierigkeiten habe, die Miete alleine zu bezahlen und daher nach alternativen Lösungen suche.
Meine Sorge ist, dass ich bei einer Untervermietung Probleme mit meinem Vermieter bekommen könnte und möglicherweise sogar gekündigt werde.
Daher meine Frage an Sie: Gibt es Möglichkeiten, meine Wohnung trotz des Verbots im Mietvertrag unterzuvermieten, ohne rechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen? Gibt es beispielsweise Ausnahmen, die in solchen Fällen greifen könnten oder Schritte, die ich unternehmen kann, um mein Vorhaben legal umzusetzen?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen,
Max Ullmann

Anna Fuchs

Sehr geehrter Herr Ullmann,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Untervermietung Ihrer Wohnung trotz des Verbots im Mietvertrag. Ich verstehe, dass Sie sich in einer finanziellen Notlage befinden und nach Lösungen suchen, um die Miete zu decken. Es ist wichtig, dass Sie sich in dieser Situation rechtzeitig informieren, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Grundsätzlich gilt, dass ein Untermietverbot im Mietvertrag bindend ist und Sie sich daran halten müssen. Eine Untervermietung ohne Zustimmung des Vermieters kann zu rechtlichen Konsequenzen führen, wie beispielsweise einer Abmahnung oder sogar einer Kündigung des Mietverhältnisses. Es ist daher ratsam, zunächst mit Ihrem Vermieter über Ihre finanzielle Situation zu sprechen und um eine Zustimmung zur Untervermietung zu bitten.

Es gibt jedoch bestimmte Ausnahmen, die eine Untervermietung trotz des Verbots im Mietvertrag ermöglichen können. Ein wichtiger Grund für eine Untervermietung könnte beispielsweise eine vorübergehende berufliche Abwesenheit sein, wie beispielsweise ein längerer Auslandsaufenthalt. In solchen Fällen kann eine Untervermietung unter gewissen Voraussetzungen rechtlich zulässig sein.

Wenn Sie also in einer finanziellen Notlage sind, sollten Sie mit Ihrem Vermieter über Ihre Situation sprechen und um eine Ausnahmegenehmigung zur Untervermietung bitten. Es ist wichtig, dass Sie alle Schritte schriftlich festhalten und gegebenenfalls einen Zusatz zum Mietvertrag aufsetzen, in dem die Bedingungen der Untervermietung festgehalten werden.

Es ist ratsam, sich rechtzeitig über Ihre Rechte und Pflichten als Mieter zu informieren und gegebenenfalls professionelle rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Ein Rechtsanwalt kann Ihnen bei der Klärung Ihrer Situation helfen und Sie über die rechtlichen Möglichkeiten informieren, um Ihr Vorhaben legal umzusetzen.

Ich hoffe, dass diese Informationen Ihnen weiterhelfen und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Klärung Ihrer Situation.

Mit freundlichen Grüßen,

Anna Fuchs
Rechtsanwältin

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Anna Fuchs