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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Sonstige Fragen an Rechtsanwälte

Jahrelang ungerechtfertigte Rechnungen - Inkasso evtl Schufaeintrag

schönen guten tag,

folgende sachlage, seit 2012 wurde ich von einer größeren energie fa. mit ungerechtfertigten rgn. belastet (rgn.streitwert rund 1000€) für eine kleine whg, die mir zu dem zeitpunkt schon zwei jahre nicht mehr gehörte, ich dort auch nie selber gewohnt habe - ich bin dadurch, dass der vormieter bei seiner abmeldung einen nachmieter bennen muss - oder, wenn keiner da ist, den momentanen eigentümer, in eine vertragssituation mit der fa. geraten. der mieter hat sich ordnunggemäß am 15.10.10 abgemeldet, ich mich am 30.10.10 (konnte mir dies die tage auch von einem kundendienstmitarbeiter schriftlich bestätigen lassen, dass ich mich ordentlich abgemeldet habe und dies bei der fa. auch im system vermerkt ist) nachdem ich beim notar die verkaufsverträge unterschreiben habe. dennoch kamen 2012! plötzlich rgn die sich auf 2010 - 2012 beziehen - trotz mehrmaligen bemühens die sitation zu klären wurde der fall an die inkasso gegeben, auch diese hat trotz einschreiben und bezugnahme auf die grundbuchumschreibung weiterhin auf die forderungen bestanden und sich auch zeimlich ungebührlicher, nötigender wortwahl bedient. 2013 habe ich eine anwältin eingeschalten - nach mehreren briefen stellte die inkasso und somit die energiefirma ihre forderungen ein \\\\\\\"aus kulanzgründen\\\\\\\".
ich ließ noch einen brief schicken, wer denn nun meine entstandenen kosten zu tragen würde - keiner, ich hätte mir ja keinen anwalt nehmen müssen, war die antwort. neuerlich einen anwalt zu beauftragen, der mir meine kosten wiederholt, kann ich mir nicht leisten, wenn ich nicht absehen kann, ob ich das geld jemals wiedersehe (hiwi 8,90/h). die fa. hat doch gewusst, dass ich abgemeldet bin und somit ungerechtfertigerter weise, fast schon betrügerisch versucht aussenstände bei irgendeinem einzutreiben!
lohnt es sich gegen diesen sachverhalt anwaltlich vorzugehen und meine kosten und eventuell fast 3 jahre nötigung, kleinen schadensersatz zu fordern? für einenr rat wäre ich sehr dankbar! mit freundlichen grüßen

Steffan Schwerin

Sehr geehrter Fragesteller,

gern beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten aus §§ 280, 286 BGB.

Allerdings hat hier die Gegenseite die Pflichtverletzung nicht eingestanden, sondern die Rechnungen nur aus \"Kulanz\" storniert.

Damit umgeht man die Verpflichtung, die Rechnungen übernommen zu müssen.

Wenn Sie diese Rechtsverfolgungskosten noch erstattet verlangt wollen, dann müsste man also auch prüfen, ob die Rechnungen berechtigt waren oder ob eine Pflichtverletzung vorlag.

Dies müsste man in einem gerichtlichen Verfahren feststellen lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

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Steffan Schwerin

Jena

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