Frag-Einen

Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Sonstige Fragen an Rechtsanwälte

Wie kann ich mich gegen unerwünschte Werbeanrufe zur Wehr setzen?

Sehr geehrter Rechtsanwalt,

ich wende mich an Sie, da ich dringend Hilfe benötige, um mich gegen unerwünschte Werbeanrufe zur Wehr zu setzen. In den letzten Wochen wurde ich vermehrt von Anrufen belästigt, in denen mir Produkte oder Dienstleistungen verkauft werden sollen, obwohl ich diese nicht angefordert habe. Diese Anrufe kommen meist zu den unpassendsten Zeiten und stören meine Privatsphäre erheblich.

Ich habe bereits versucht, den Anrufen Einhalt zu gebieten, indem ich die Nummern blockiert habe oder mich in das Robinson-Register eingetragen habe. Leider hat das bisher nicht den gewünschten Erfolg gebracht und die Anrufe nehmen nicht ab. Ich mache mir Sorgen um meine Privatsphäre und fühle mich belästigt von den ständigen Telefonanrufen.

Daher meine Frage an Sie: Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich, um mich effektiv gegen unerwünschte Werbeanrufe zu schützen? Gibt es spezielle Gesetze oder Verordnungen, die mir helfen können, diese Belästigungen zu unterbinden? Wie kann ich konkret vorgehen, um die Anrufe zu stoppen und meine Privatsphäre zu schützen?

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir in dieser Angelegenheit weiterhelfen könnten, da ich mich alleine mit der Situation überfordert fühle. Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Eiko Lindenberg

Anna Fuchs

Sehr geehrter Herr Lindenberg,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich unerwünschter Werbeanrufe, die Ihnen in den letzten Wochen Probleme bereitet haben. Es ist verständlich, dass Sie sich belästigt und in Ihrer Privatsphäre gestört fühlen. Gerne möchte ich Ihnen helfen, die rechtlichen Möglichkeiten auszuloten, um sich effektiv gegen diese Anrufe zu schützen.

In Deutschland gibt es gesetzliche Regelungen, die unerwünschte Werbeanrufe einschränken und Verbraucher vor Belästigungen schützen sollen. Eine wichtige Vorschrift in diesem Zusammenhang ist das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Gemäß § 7 UWG ist es verboten, Verbraucher ohne deren ausdrückliche Einwilligung telefonisch zu Werbezwecken anzurufen. Unternehmen, die gegen diese Regelung verstoßen, können mit empfindlichen Bußgeldern belegt werden.

Um sich gegen unerwünschte Werbeanrufe zu wehren, empfehle ich Ihnen folgende Schritte:

1. Registrieren Sie sich beim sogenannten Robinson-Register, in dem Verbraucher ihre Telefonnummer eintragen können, um keine unerwünschten Werbeanrufe mehr zu erhalten. Obwohl Sie bereits Erfahrung mit dieser Maßnahme haben, könnte eine erneute Registrierung notwendig sein.

2. Spielen Sie bei unerwünschten Anrufen keine Informationen heraus, bestätigen Sie keine Daten und geben Sie keine Zustimmung zu irgendwelchen Angeboten. Bleiben Sie skeptisch und beenden Sie das Gespräch, wenn Sie sich bedrängt fühlen.

3. Dokumentieren Sie alle unerwünschten Anrufe, notieren Sie Datum, Uhrzeit und Nummer des Anrufers. Diese Informationen könnten im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung hilfreich sein.

4. Informieren Sie die Anrufer deutlich darüber, dass Sie keine weiteren Anrufe wünschen und bitten Sie darum, Ihre Nummer aus ihrer Datenbank zu löschen.

Sollten die unerwünschten Anrufe trotz dieser Maßnahmen nicht abnehmen, empfehle ich Ihnen, sich an die Bundesnetzagentur zu wenden. Die Bundesnetzagentur ist die zuständige Behörde für den Schutz vor unerlaubter Telefonwerbung und kann bei Verstößen gegen das UWG Bußgelder verhängen.

In schwerwiegenden Fällen, in denen die Belästigungen nicht aufhören, könnten auch rechtliche Schritte in Erwägung gezogen werden. Ein Rechtsanwalt kann Ihnen dabei helfen, Ihre rechtlichen Ansprüche geltend zu machen und Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen dabei, sich gegen unerwünschte Werbeanrufe zu schützen. Sollten Sie weitere Fragen haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Anna Fuchs, Rechtsanwältin

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Experte für Sonstige Fragen an Rechtsanwälte

Anna Fuchs