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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Sonstige Fragen an Rechtsanwälte

Kann ich meinen Chef anzeigen, wenn er mich sexuell belästigt?

Sehr geehrte Rechtsanwälte,

ich heiße Maria Rothammer und arbeite seit über einem Jahr in einem kleinen Unternehmen als Sekretärin. In den letzten Wochen hat mein Chef immer wieder anzügliche Bemerkungen gemacht und mich unangemessen berührt. Ich fühle mich sehr unwohl und belästigt, traue mich aber nicht, etwas dagegen zu unternehmen, da ich Angst vor Konsequenzen habe.

Mein Chef hat bereits mehrmals versucht, mich zu einem Date zu überreden und mir unangemessene Komplimente gemacht. Auch körperliche Annäherungen wie berührungen oder Umarmungen haben stattgefunden. Ich habe versucht, das Thema zu ignorieren und mich normal zu verhalten, aber mittlerweile belastet mich die Situation sehr und beeinflusst meine Arbeit.

Ich frage mich, ob es rechtlich möglich ist, meinen Chef wegen sexueller Belästigung anzuzeigen und welche Schritte ich dafür unternehmen müsste. Ich mache mir Sorgen um meinen Job, da mein Chef sehr einflussreich ist und ich befürchte, dass er mich entlassen könnte, wenn ich etwas unternehme.

Könnten Sie mir bitte Informationen darüber geben, wie ich mich in dieser Situation verhalten soll und welche rechtlichen Möglichkeiten mir zur Verfügung stehen? Ich möchte mich nicht weiter belästigt fühlen und meine Arbeitsumgebung sollte sicher und respektvoll sein.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen,
Maria Rothammer

Anna Fuchs

Sehr geehrte Frau Rothammer,

ich verstehe, dass die Situation, in der Sie sich befinden, sehr belastend ist und Ihre Arbeitsumgebung beeinträchtigt. Es ist wichtig, dass Sie sich nicht alleine gelassen fühlen und wissen, dass es rechtliche Möglichkeiten gibt, gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz vorzugehen.

Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz in Deutschland rechtlich verboten ist. Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist sexuelle Belästigung eine Form der Diskriminierung und kann sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich verfolgt werden.

Wenn Sie sich belästigt fühlen und sich gegen Ihren Chef zur Wehr setzen möchten, können Sie verschiedene Schritte unternehmen. Zunächst einmal sollten Sie versuchen, Beweise für die Belästigung zu sammeln, zum Beispiel indem Sie unangemessene Nachrichten oder E-Mails sichern oder Zeugen benennen, die die Vorfälle beobachtet haben.

Als nächster Schritt könnten Sie das Gespräch mit Ihrem Chef suchen und ihm klar machen, dass sein Verhalten unangemessen ist und Sie sich belästigt fühlen. Sollte sich die Situation dadurch nicht verbessern, könnten Sie sich an die Personalabteilung oder den Betriebsrat Ihres Unternehmens wenden und dort um Unterstützung bitten.

Wenn all diese Maßnahmen nicht zum gewünschten Erfolg führen, könnten Sie in Erwägung ziehen, rechtliche Schritte einzuleiten. Sie könnten zum Beispiel eine Anzeige gegen Ihren Chef bei der Polizei erstatten oder sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, um eine zivilrechtliche Klage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld zu prüfen.

Es ist wichtig zu betonen, dass Ihr Arbeitgeber verpflichtet ist, Sie vor sexueller Belästigung zu schützen und angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um die Situation zu klären. Sollte Ihr Arbeitgeber Ihre Beschwerde ignorieren oder nicht angemessen reagieren, könnten Sie auch gegen Ihren Arbeitgeber rechtliche Schritte einleiten.

Abschließend möchte ich betonen, dass es wichtig ist, sich in dieser schwierigen Situation nicht alleine zu fühlen und Unterstützung von Kollegen, Freunden oder professionellen Beratern zu suchen. Ihre Sicherheit und Ihr Wohlbefinden stehen an erster Stelle, und es ist wichtig, dass Sie sich gegen sexuelle Belästigung zur Wehr setzen.

Ich hoffe, dass diese Informationen Ihnen helfen, die richtigen Schritte in dieser Situation zu unternehmen. Sollten Sie weitere Fragen haben oder Hilfe benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Anna Fuchs, Rechtsanwältin

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