Wohnung Räumen nach Wohnrechtsablauf
Juni 12, 2013 | 30,00 EUR | beantwortet von Andre Stämmler
Die Oma meines Mannes ist verstorben und hatte zu Lebzeiten ein Lebenslanges Wohnrecht in unserem Haus. Bis wann müssen die Erben nun die Wohnung Räume. Bzw. Freigeben ? Ein separater Mietvertrag ist nicht vorhanden.
Sehr geehrte Ratsuchende,
das Wohnrecht erlischt hier mit dem Tod. Der Eigentümer kann also frei über die Wohnunng/den Hausteil verfügen. Die Erben haben hier keinerlei Ansprüche.
Die Räumung der Wohnung können Sie unverzüglich verlangen eine Schonfrist gibt es hier nicht. Kulanzweise sollte man aber ggf. eine Frist von 1-2 Wochen nach der Aufforderung einräumen. Grundsätzlich sind auch die Erben für die Räumung verantwortlich. Ein Problem könnte sich hier allenfalls ergeben, wenn das Erbe ausgeschlagen wird.
Sollten Sie Rückfragen haben, stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
André Stämmler
Rechtsanwalt
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