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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Sonstige Fragen an Rechtsanwälte

Wohnung Räumen nach Wohnrechtsablauf

Die Oma meines Mannes ist verstorben und hatte zu Lebzeiten ein Lebenslanges Wohnrecht in unserem Haus. Bis wann müssen die Erben nun die Wohnung Räume. Bzw. Freigeben ? Ein separater Mietvertrag ist nicht vorhanden.

Andre Stämmler

Sehr geehrte Ratsuchende,

das Wohnrecht erlischt hier mit dem Tod. Der Eigentümer kann also frei über die Wohnunng/den Hausteil verfügen. Die Erben haben hier keinerlei Ansprüche.

Die Räumung der Wohnung können Sie unverzüglich verlangen eine Schonfrist gibt es hier nicht. Kulanzweise sollte man aber ggf. eine Frist von 1-2 Wochen nach der Aufforderung einräumen. Grundsätzlich sind auch die Erben für die Räumung verantwortlich. Ein Problem könnte sich hier allenfalls ergeben, wenn das Erbe ausgeschlagen wird.

Sollten Sie Rückfragen haben, stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
André Stämmler
Rechtsanwalt

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Experte für Sonstige Fragen an Rechtsanwälte

Andre Stämmler

Andre Stämmler

Jena

Seit Dezember 2011 bin ich selbstständiger Rechtsanwalt in meiner eigenen Kanzlei in Jena tätig.

Als Rechtsanwalt vertrete, berate und verteidige ich Sie unter anderem auf den Gebieten des Zivilrechts, Verkehrsrecht, Sozialrecht und Internetrecht mit den entsprechenden Unterkategorien. So umfasst meine Tätigkeit auf dem Gebiet des Zivilrecht auch die Gebiete Familienrecht, Mietrecht, Kaufrecht, Verbraucherschutzrecht usw. Die Tätigkeit auf dem Gebiet des Verkehrsrecht umfasst u.a. das Kaufrecht, Ordnungswidrigkeiten und Strafrecht sowie das Recht der Fahrerlaubnis.

Gerne stehe ich Ihnen aber auch in anderen Rechtsgebieten zur Verfügung. Fragen Sie einfach unverbindlich an. Sofern ich Ihnen einmal in einer Angelegenheit nicht weiterhelfen kann, ist es aber sicherlich möglich einen qualifizierten Kollegen zu finden.

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