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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Reiserecht

Darf ein Hotel eine Zusatzgebühr für die Nutzung des Fitnessstudios verlangen?

Sehr geehrter Rechtsanwalt für Reiserecht,

ich heiße Jürgen Eichenlaub und habe kürzlich in einem Hotel in Italien übernachtet. Bei meiner Ankunft wurde mir mitgeteilt, dass die Nutzung des Fitnessstudios im Hotel mit einer Zusatzgebühr verbunden ist. Diese Information wurde mir jedoch bei der Buchung nicht mitgeteilt und ich war überrascht, dass ich extra bezahlen musste, um das Fitnessstudio nutzen zu können.

Ich bin besorgt, ob es rechtens ist, dass das Hotel eine Zusatzgebühr für die Nutzung des Fitnessstudios verlangt, da ich dachte, dass die Nutzung von Fitnesseinrichtungen in einem Hotel in der Regel im Übernachtungspreis inbegriffen ist. Ich frage mich, ob es sich hierbei um eine versteckte Kosten handelt, die nicht transparent kommuniziert wurden, oder ob das Hotel tatsächlich das Recht hat, eine Zusatzgebühr zu verlangen.

Könnten Sie mir bitte mitteilen, ob es legal ist, dass das Hotel eine Zusatzgebühr für die Nutzung des Fitnessstudios verlangt? Gibt es Gesetze oder Regelungen, die dies regeln? Und falls dies nicht rechtens ist, welche Schritte kann ich unternehmen, um die Zusatzgebühr zurückzufordern?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Jürgen Eichenlaub

Alwin Hohenwarter

Sehr geehrter Herr Eichenlaub,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Zusatzgebühr für die Nutzung des Fitnessstudios in dem Hotel in Italien, in dem Sie kürzlich übernachtet haben. Es ist verständlich, dass Sie überrascht waren, dass diese Gebühr nicht bei der Buchung kommuniziert wurde und Sie sich nun fragen, ob dies rechtens ist.

In der Regel sind Hotels dazu verpflichtet, alle zusätzlichen Kosten transparent und deutlich vor der Buchung mitzuteilen. Dies betrifft auch die Nutzung von Fitnesseinrichtungen wie einem Fitnessstudio. Sollte das Hotel diese Information nicht vorab preisgegeben haben, könnte es sich um eine versteckte Kosten handeln, die nicht rechtens ist.

In Bezug auf die Rechtslage in Italien gibt es keine spezifischen Gesetze oder Regelungen, die die Zusatzgebühr für die Nutzung des Fitnessstudios regeln. Allerdings gilt grundsätzlich das Prinzip der Transparenz und Fairness bei Verträgen. Wenn das Hotel die Gebühr nicht transparent kommuniziert hat, könnten Sie als Verbraucher das Recht haben, diese zurückzufordern.

Um die Zusatzgebühr zurückzufordern, empfehle ich Ihnen, zunächst das Hotel schriftlich zu kontaktieren und auf die fehlende Information bei der Buchung hinzuweisen. Fordern Sie das Hotel auf, die Gebühr zurückzuerstatten oder Ihnen eine Erklärung für die zusätzliche Kosten zu geben. Sollte das Hotel nicht auf Ihre Anfrage reagieren oder die Gebühr nicht zurückerstatten, könnten Sie rechtliche Schritte in Betracht ziehen.

In solchen Fällen kann es ratsam sein, sich an einen Anwalt für Reiserecht zu wenden, der Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützen kann. Ein Anwalt kann Ihnen dabei helfen, Ihre Rechte als Verbraucher zu verteidigen und gegebenenfalls rechtliche Schritte gegen das Hotel einzuleiten.

Ich hoffe, dass diese Informationen Ihnen weiterhelfen und stehe Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie weitere Fragen haben oder rechtliche Unterstützung benötigen.

Mit freundlichen Grüßen,

Alwin Hohenwarter
Rechtsanwalt für Reiserecht

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Alwin Hohenwarter